Elterngeld 2026: Alles was ihr jetzt wissen müsst

Elterngeld 2026: Alles was ihr jetzt wissen müsst

FAMILIE, SCHWANGERSCHAFT, Wissen

Ihr seid ganz frisch schwanger oder gerade Eltern geworden – und jetzt das: Elterngeld, ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus, neue Einkommensgrenzen. Das Thema ist komplex, die Regelungen ändern sich immer wieder und die Bearbeitungszeiten der Behörden sind oft sehr lang. Damit ihr gut vorbereitet seid, haben wir alles Wichtige rund ums Elterngeld 2026 für euch zusammengefasst. Aktuell, verständlich und Schritt für Schritt erklärt.

Elterngeld ist eine der wichtigsten Familienleistungen in Deutschland. Es federt den Einkommensausfall ab, wenn Eltern nach der Geburt ihres Kindes die Arbeit unterbrechen oder reduzieren. Doch seit 2024 und 2025 hat sich einiges verändert. Es gibt neue Einkommensgrenzen, neue Regelungen für den gleichzeitigen Bezug, neue Möglichkeiten bei der Beantragung. Hier kommt der Überblick, den ihr aktuell braucht.

Was ist Elterngeld – und wofür ist es da?

Elterngeld ist eine staatliche Leistung, die Mütter und Väter dabei unterstützt, Familie und Beruf zu vereinbaren. Wer nach der Geburt seine Arbeit unterbricht oder stark reduziert, bekommt in dieser Zeit kaum Einkommen. Das Elterngeld soll diesen Ausfall abfedern.

Grundsätzlich gilt: Elterngeld ist keine Sozialleistung, sondern eine Familienleistung. Ihr müsst sie aktiv beantragen, sie wird nicht automatisch ausgezahlt.

Elterngeld Antrag
Wie viel Elterngeld bekommen Familien 2026 ausgezahlt? Das ist von verschiedenen Faktoren abhängig.

Wer hat Anspruch auf Elterngeld?

Anspruch auf Elterngeld habt ihr, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Ihr betreut und erzieht euer Kind selbst.
  • Ihr lebt mit eurem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
  • Ihr lebt in Deutschland.
  • Ihr arbeitet gar nicht oder nicht mehr als 32 Stunden pro Woche.

Elterngeld gibt es für leibliche Kinder, Adoptivkinder (auch während laufendem Adoptionsverfahren), Stiefkinder sowie in besonderen Ausnahmefällen auch für Enkelkinder, Geschwister oder Nichten und Neffen, etwa wenn die Eltern des Kindes schwer erkrankt oder verstorben sind.

Wichtig für ausländische Eltern: Für Eltern ohne deutschen Pass gelten zusätzliche Voraussetzungen. Infos dazu gibt es auf dem Familienportal des Bundes unter familienportal.de.

Die neue Einkommensgrenze seit 2025 – das hat sich geändert

Seit dem 1. April 2025 gilt eine neue, niedrigere Einkommensgrenze für das Elterngeld. Wer sie überschreitet, hat keinen Anspruch mehr.

Für Geburten ab dem 1. April 2025: Sowohl Paare als auch Alleinerziehende dürfen ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 175.000 Euro haben.

Zum Vergleich: Bis März 2024 lag die Grenze noch bei 300.000 Euro, danach bei 200.000 Euro. Die schrittweise Absenkung ist Teil eines Sparprogramms der Bundesregierung.

Was ist das „zu versteuernde Einkommen“?
Das ist nicht euer Bruttolohn. Das zu versteuernde Einkommen wird vom Finanzamt ermittelt und steht in eurem Steuerbescheid. Abzüge wie Werbungskosten, Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen können es deutlich senken. Wer also brutto gut verdient, kann trotzdem unter der Grenze liegen. Im Zweifel lohnt sich ein kurzes Gespräch mit einem Steuerberater.

Wichtig: Maßgeblich für das Elterngeld ist das zu versteuernde Einkommen des Jahres vor der Geburt.

Elterngeld
Bei Selbstständigen zählt das Einkommen des vergangenen Jahres.

Die drei Varianten des Elterngeldes 2026

Es gibt nicht nur „das“ Elterngeld, sondern drei verschiedene Varianten, die ihr flexibel kombinieren könnt.

1. Basiselterngeld

Das klassische Elterngeld. Beide Elternteile haben gemeinsam Anspruch auf 14 Monate Basiselterngeld – vorausgesetzt, beide beteiligen sich an der Betreuung und verzichten dabei auf Einkommen. Die Monate können frei aufgeteilt werden. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich beanspruchen.

Neu seit April 2024: Basiselterngeld kann grundsätzlich nur noch für maximal einen Monat gleichzeitig von beiden Elternteilen bezogen werden und das nur innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes. Ausnahmen gelten für Eltern von Frühgeborenen (mindestens sechs Wochen vor Termin geboren), Mehrlingen und Kindern mit Behinderung.

Höhe: Zwischen 300 Euro (Mindestbetrag) und 1.800 Euro (Höchstbetrag) pro Monat, je nach Einkommen. In der Regel beträgt das Elterngeld 65 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens. Bei sehr niedrigem Einkommen steigt der Prozentsatz auf bis zu 100 Prozent.

Wichtig: Basiselterngeld kann nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes bezogen werden.

2. ElterngeldPlus

Das ElterngeldPlus richtet sich an alle, die schon während der Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Es ist halb so hoch wie das Basiselterngeld, dafür kann es doppelt so lange bezogen werden. Ein Monat Basiselterngeld entspricht zwei Monaten ElterngeldPlus.

Höhe: Zwischen 150 Euro und 900 Euro monatlich.

Wer in Teilzeit arbeitet, kann das ElterngeldPlus genauso hoch ansetzen wie das Basiselterngeld bei Teilzeit, das macht es für viele Eltern besonders attraktiv. Der große Vorteil: Der Bezugszeitraum verlängert sich erheblich, auf bis zu 32 Monate.

3. Partnerschaftsbonus

Der Partnerschaftsbonus belohnt echte Partnerschaftlichkeit: Wenn beide Elternteile gleichzeitig zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten, erhalten sie jeweils bis zu vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate.

Der Bezugszeitraum kann sich dadurch um bis zu vier Monate verlängern. Der Partnerschaftsbonus muss für mindestens zwei, höchstens vier Monate am Stück beantragt werden. Er gilt auch für getrennt erziehende Eltern, und Alleinerziehenden steht der volle Partnerschaftsbonus zu.

Elterngeld
Der Unterschied zwischen Elterngeld und Elternzeit ist wichtig.

Wie hoch ist das Elterngeld 2026 konkret?

Eine pauschale Zahl gibt es nicht, denn die Höhe hängt von mehreren Faktoren ab: eurem Einkommen vor der Geburt, eurem Einkommen während des Elterngeldbezugs, der gewählten Variante sowie davon, ob ihr weitere Kinder habt oder Mehrlinge erwartet.

Als grobe Orientierung:

  • Vollzeit gearbeitet, danach gar nicht: in der Regel 65 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens
  • Wenig verdient: bis zu 100 Prozent des Nettoeinkommens
  • Nicht erwerbstätig (Studierende, Hausfrauen/-männer): Mindestsatz von 300 Euro Basiselterngeld

Für eine genaue Berechnung empfiehlt sich der kostenlose Elterngeldrechner des Bundesfamilienministeriums auf familienportal.de. Dort könnt ihr auch verschiedene Varianten durchspielen und die Elternzeit beider Elternteile planen.

Wichtig: Elterngeld wird beim Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe und Kinderzuschlag vollständig als Einkommen angerechnet.

Elterngeld beantragen – so geht es Schritt für Schritt

Wann beantragen?

Elterngeld kann erst nach der Geburt des Kindes beantragt werden – aber rückwirkend für maximal drei Lebensmonate. Um Geld zu verlieren empfiehlt es sich, den Antrag spätestens im vierten Lebensmonat des Kindes einzureichen.

Tipp: Bereitet den Antrag schon vor der Geburt vor. Nach der Geburt müsst ihr dann nur noch die Daten des Kindes eintragen und die Geburtsurkunde beifügen – das spart Zeit und Nerven.

Wo kann man Elterngeld beantragen?

Den Antrag stellt ihr bei der zuständigen Elterngeldstelle eures Bundeslandes. Es gibt kein bundeseinheitliches Formular, jedes Bundesland hat seine eigenen Vordrucke. Die richtige Stelle findet ihr über familienportal.de.

In vielen Bundesländern ist inzwischen auch eine Online-Antragstellung möglich – ihr benötigt dafür euren Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID).

Neu ab Mai 2025: Eltern können einem automatisierten Datenabruf beim Standesamt zustimmen. Damit entfällt die manuelle Einreichung der Geburtsurkunde, eine erhebliche Erleichterung.

Was braucht ihr für den Antrag?

Die genauen Unterlagen variieren je nach Bundesland, aber in der Regel benötigt ihr:

  • Geburtsurkunde des Kindes (oft im Original)
  • Einkommensnachweise für den Bemessungszeitraum (Gehaltsabrechnungen)
  • Nachweis über Mutterschaftsgeld (von der Krankenkasse)
  • Personalausweis
  • Steuer-ID
  • Kontoverbindung
  • Bei Selbstständigen: Gewinnermittlung oder Steuerbescheid

Wichtig: Fehlende Unterlagen sind der häufigste Grund für Verzögerungen. Reicht alles möglichst vollständig und auf einmal ein.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Offiziell heißt es: zwei bis vier Wochen. In der Praxis müsst ihr oft mit vier bis acht Wochen rechnen – besonders in Stoßzeiten. Plant das ein und beantragt rechtzeitig.

Elterngeld beantragen
Es kann oft länger dauern, bis der Elterngeldantrag bearbeitet wird.

Typische Fehler beim Elterngeld – und wie ihr sie vermeidet

Das Elterngeld zu beantragen ist komplex. Diese Fehler passieren am häufigsten:

Zu spät beantragen. Rückwirkend gibt es Elterngeld nur für maximal drei Monate. Wer zu lange wartet, verliert Geld.

Lebensmonate falsch planen. Das Elterngeld orientiert sich an Lebensmonaten des Kindes, nicht an Kalendermonaten. Das kann zu Lücken im Bezugszeitraum führen.

Basiselterngeld nach dem 14. Lebensmonat einplanen. Das ist nicht möglich – ab dem 15. Lebensmonat gibt es nur noch ElterngeldPlus.

Partnerschaftsbonus ohne passende Arbeitszeitbescheinigung beantragen. Ohne Nachweis der Teilzeitarbeit wird er abgelehnt.

Den zweiten Elternteil vergessen. Wenn der zweite Elternteil zu lange wartet, können rückwirkende Lebensmonate verloren gehen.

Elterngeld und Elternzeit – was ist der Unterschied?

Das wird oft verwechselt: Elterngeld ist die finanzielle Leistung. Elternzeit ist der arbeitsrechtliche Anspruch auf Freistellung vom Job: bis zu drei Jahre pro Kind, für Mütter und Väter gleichermaßen. Beides hängt zusammen, muss aber separat beantragt werden. Die Elternzeit meldet ihr bei eurem Arbeitgeber an, mindestens sieben Wochen vor Beginn.

Besondere Situationen – was gilt für…

…Alleinerziehende? Alleinerziehende haben Anspruch auf alle 14 Monate Basiselterngeld alleine. Der volle Partnerschaftsbonus steht ihnen ebenfalls zu.

…Mehrlinge und Frühgeborene? Eltern von Zwillingen, Drillingen oder Frühchen (mindestens sechs Wochen vor Termin) sind von der neuen Regelung zum gleichzeitigen Bezug ausgenommen – sie können weiterhin flexibler und länger gleichzeitig Elterngeld beziehen.

…Selbstständige? Selbstständige können Elterngeld beantragen, die Berechnung ist aber komplizierter. Grundlage ist der Gewinn laut Einkommensteuerbescheid. Seit Mai 2025 gibt es für Selbstständige mehr Flexibilität bei bestimmten Ausklammerungstatbeständen. Eine professionelle Beratung lohnt sich hier besonders, um alle Faktoren zu berücksichtigen und damit ihr am Ende nicht Geld verliert.

…Studierende und nicht Erwerbstätige? Auch wer nicht gearbeitet hat, hat Anspruch auf Elterngeld – mindestens 300 Euro Basiselterngeld pro Monat.

Elterngeld 2026: Früh planen lohnt sich

Das Elterngeld ist eine wertvolle Unterstützung in einer der intensivsten Phasen des Lebens. Aber es ist kompliziert und bedarf einer Vorbereitung. Informiert euch frühzeitig, nutzt den Elterngeldrechner auf familienportal.de, bereitet den Antrag am besten schon vor der Geburt vor und holt euch im Zweifel professionelle Beratung.

Denn am Ende sollte die Zeit nach der Geburt nicht mit Formularen verbracht werden, sondern mit dem, was wirklich zählt: eurem Kind.

Was kommt als nächstes? Ausblick auf die Elterngeld-Reform

Die aktuelle Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag eine Reform des Elterngeldes angekündigt mit dem Ziel, es einfacher, partnerschaftlicher und finanziell stärker zu gestalten. Diskutiert wird u.a. eine Anhebung des Mindest- und Höchstbetrages, da das Basiselterngeld seit 2007 zwischen 300 und 1.800 Euro unverändert geblieben ist, während die Verbraucherpreise seither um mehr als 45 Prozent gestiegen sind. Im Moment sind aber auch Kürzungen beim Elterngeld im Gespräch und ein Inflationsausgleich des Elterngeldes wird wohl doch nicht kommen.

Die Reform ist zur Ressortabstimmung ist für Sommer 2026 geplant, mit parlamentarischen Verhandlungen im Herbst 2026. Bis dahin gelten die aktuellen Regelungen unverändert.

Hinweis: Alle Angaben basieren auf den Regelungen der Bundesregierung, Stand Ende Mai 2026. Da sich die Gesetzeslage ändern kann, empfehlen wir, vor der Antragstellung aktuelle Informationen bei der zuständigen Elterngeldstelle einzuholen. Sollte sich beim Elterngeld kurzfristig etwas ändern oder ergeben, werden wir umgehend berichten.

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