Elterngeld: Das sind die neuen Regelungen in 2024 und 2025

Elterngeld: Das sind die neuen Regelungen in 2024 und 2025

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Kirsten Hemmerde

Beim Elterngeld gibt es einige Neuheiten, die 2024 und 2025 in Kraft treten. Hier erfährst du, ob sie auch für dich gelten und welche Modelle sich für dich lohnen.

Mit dem Elterngeld erhalten frischgebackene Mütter und Väter eine Ersatzleistung für ihr bisheriges Einkommen. So hast du die Möglichkeit, dich um dein Baby zu kümmern und eine bezahlte Auszeit von deinem Job zu nehmen. In einigen Punkten hat der Gesetzgeber die Regelungen nun angepasst.

Neue Einkommensgrenze – so viel darfst du maximal verdienen

Nicht alle Eltern bekommen Elterngeld. Das hängt vom Einkommen ab. Liegt der Verdienst besonders hoch, erlischt der Anspruch. Das sind die Grenzen:

  • Bei Geburten bis 31. März 2024: Paare durften nicht mehr als 300.000 Euro zu versteuernden Einkommen erzielen, bei Alleinerziehenden lag die Grenze bei 250.000 Euro.
  • Für Geburten ab 1. April 2024 gilt eine niedrigere Grenze: Überschreitet das zu versteuernde Einkommen bei Paaren oder Alleinerziehenden die Summe von 200.000 Euro, erhalten sie kein Elterngeld mehr.
  • Zum 1. April 2025 wird die Grenze nochmals gesenkt: Dann muss das zu versteuernde Einkommen unter 175.000 Euro pro Jahr liegen, um einen Anspruch auf Elterngeld zu haben.

So wird das Einkommen für dein Elterngeld ermittelt

Was ist das zu versteuernde Einkommen überhaupt? Darunter fällt nicht nur dein Lohn oder das Gehalt deines Partners. Auch Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, Mieteinnahmen, Zinsen oder Renten zählen mit.

Davon abgezogen werden dann Freibeträge für dich oder dein Kind, Werbungskosten wie zum Beispiel für Fahrten zur Arbeit, bestimmte Versicherungsbeiträge und auch außergewöhnliche Belastungen, wie sie bei medizinischen Behandlungen oder im Pflegefall entstehen können.

Gemeinsame Auszeit nur noch einen Monat möglich

Viele Paare entscheiden sich für das Basiselterngeld. Hier werden maximal 14 Monate lang nach der Geburt des Kindes etwa 65 Prozent des Netto-Einkommens gezahlt. Diese 14 Monate erhalten Paare nur dann, wenn sie sich die Zeit untereinander aufteilen. Ein Elternteil darf maximal zwölf Monate Basiselterngeld beziehen, das andere muss mindestens zwei Monate beantragen.

Bislang nutzten viele Paare die Möglichkeit, mehrere Monate gemeinsam mit dem Nachwuchs zu verbringen. Das geht nun nicht mehr. Seit dem 1. April 2024 darfst du nur noch maximal einen Monat lang gemeinsam mit deinem Partner oder deiner Partnerin das Basiselterngeld beziehen – und das auch nur, solange euer Baby unter einem Jahr alt ist.

Gut zu wissen: Für Familien mit besonderen Bedürfnissen gilt diese Regelung nicht. Zum Beispiel können Zwillings-, Mehrlings- oder Frühcheneltern mehrere Monate parallel diese Elterngeld-Form erhalten.


Alternativen Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus

Neben dem Basiselterngeld gibt es noch weitere Elterngeld-Formen, die der Staat zahlt: das ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus. Je nach eurem gewählten Familien- und Betreuungsmodell können das Alternativen zum Basiselterngeld sein.

  • ElterngeldPlus: Das ElterngeldPlus geringer als das Basiselterngeld. Dafür wird das ElterngeldPlus aber auch doppelt so lange gezahlt. Ein Monat Basiselterngeld entspricht zwei Monaten ElterngeldPlus. Damit will der Gesetzgeber dich dabei unterstützen, wieder in Teilzeit arbeiten zu gehen.
  • Partnerschaftsbonus: Wenn beide Elternteile arbeiten, belohnt euch der Staat mit weiteren ElterngeldPlus-Monaten. Insgesamt kann jeder von euch beiden vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate als Partnerschaftsbonus erhalten.
  • Voraussetzung: Den Partnerschaftsbonus bekommt ihr, wenn ihr gleichzeitig mehrere Lebensmonate eures Kindes hintereinander arbeitet – also zum Beispiel vom sechsten bis zum neunten Monat. In dieser Zeit dürft ihr zwischen 24 und 32 Stunden in der Woche berufstätig sein. Diesen Bonus gibt es auch für Elternteile, die ihr Kind getrennt erziehen oder die alleinerziehend sind.

Wie viel Elterngeld erhalte ich überhaupt?

Die Höhe des Elterngelds hängt von deinem Einkommen ab:

  • Hattest du kein Einkommen, erhältst du den Mindestbetrag von 300 Euro Elterngeld.
  • Wenn du vor der Geburt berufstätig warst, orientiert sich die Elterngeldhöhe an deinem Einkommen. In der Regel liegt das Elterngeld bei etwa 65 Prozent deines Nettoeinkommens. Hast du wenig verdient, kann es auch über 65 Prozent betragen.
  • Die höchste Elterngeldsumme liegt bei maximal 1.800 Euro im Monat. Dieser Betrag wird nur gezahlt, wenn du die Einkommenshöchstgrenzen (siehe oben) nicht überschreitest.
  • Bei der Berechnung deines Elterngeldes hilft dir der Elterngeld-Schnellrechner des Bundesfamilienministeriums.

Deinen Antrag auf Elterngeld kannst du je nach Bundesland mit digitaler Unterstützung oder online beantragen. Einen Überblick darüber findest du hier.

Welches Modell ist das beste für uns?

Das ist gar nicht so einfach zu sagen. Es hängt von vielen persönlichen Faktoren ab wie zum Beispiel der Einkommenshöhe beider Partner, der wöchentlichen Arbeitszeit und natürlich auch euren individuellen Betreuungsmöglichkeiten. Zudem sind mit den verschiedenen Elterngeld-Komponenten zahlreiche Varianten und Kombinationen aus Basiselterngeld, ElterngeldPlus-Monaten und Partnerschaftsbonus-Monaten möglich. Einen ersten Überblick über diese Optionen gibt dir der Ratgeber ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus des Bundesfamilienministeriums.

Besonders praktisch: Die verschiedenen Optionen und Monatsplanungen für dich und deinen Partner kannst du mit diesem Elterngeldrechner mit Planer durchrechnen. So siehst du schnell, welches Modell sich für euch besonders lohnt und am ehesten in Frage kommt.

Bei Fragen rund um das Thema Elterngeld kannst du dich zum Beispiel an Beratungsstellen vor Ort wie zum Beispiel proFamilia, dem SkF, AWO oder Diakonie wenden.

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