Leihmutterschaft: Warum sie so umstritten ist und wo sie erlaubt ist
SCHWANGERSCHAFT, Wissen
Ein Baby von einer anderen Frau austragen lassen? In Deutschland ist eine Leihmutterschaft nicht möglich. Doch wie sieht die rechtliche Lage genau aus?
Für manche Menschen ist eine Leihmutterschaft die einzige Möglichkeit, ein genetisch eigenes Kind zu bekommen. Für andere ist sie ein Geschäft mit Schwangerschaft und Kinderwunsch, das grundsätzlich nicht erlaubt sein sollte.
Kaum ein Thema der Reproduktionsmedizin wird deshalb so kontrovers diskutiert. Es geht um unerfüllten Kinderwunsch und Selbstbestimmung, aber auch um die Rechte der Frau, die ein Kind austrägt, um mögliche finanzielle Abhängigkeiten und um die Frage, welche Rechte das Kind hat.
Während Leihmutterschaft in Deutschland verboten ist, haben einige andere europäische Länder Modelle geschaffen, in denen sie unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Eine einheitliche EU-Regelung gibt es nicht. Jedes Land entscheidet selbst, ob und wie Leihmutterschaft zugelassen wird.
Was bedeutet Leihmutterschaft?
Bei einer Leihmutterschaft trägt eine Frau ein Kind mit dem Ziel aus, dass nach der Geburt andere Personen die Elternrolle übernehmen.
Dabei wird grundsätzlich zwischen zwei Formen unterschieden. Bei der traditionellen Leihmutterschaft stammt die Eizelle von der Frau, die das Kind austrägt. Sie ist also auch genetisch mit dem Kind verwandt. Bei der gestationellen Leihmutterschaft wird ein durch künstliche Befruchtung entstandener Embryo übertragen. Die austragende Frau ist dann genetisch nicht mit dem Kind verwandt. Eizelle und Samen können von den Wunscheltern oder auch von Spenderinnen und Spendern stammen.
Außerdem unterscheidet man zwischen altruistischer und kommerzieller Leihmutterschaft. Bei einem altruistischen Modell erhält die austragende Frau keine Bezahlung für die Schwangerschaft selbst, bestimmte Kosten können aber erstattet werden. Bei kommerziellen Modellen erhält sie darüber hinaus eine Vergütung.
Genau diese Frage, Aufwandsentschädigung oder Bezahlung, ist einer der Punkte, an denen sich die Debatte entzündet.
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Warum entscheiden sich Menschen für eine Leihmutterschaft?
Die Gründe können sehr unterschiedlich sein. Für manche Frauen ist eine Schwangerschaft aus medizinischen Gründen nicht möglich oder mit erheblichen gesundheitlichen Risiken verbunden. Andere haben keine Gebärmutter oder mussten sie aufgrund einer Erkrankung entfernen lassen.
Auch für Männerpaare kann Leihmutterschaft, neben Adoption oder einer Pflegeelternschaft, ein möglicher Weg zu einem biologisch verwandten Kind sein. In manchen Ländern können auch alleinstehende Menschen eine Leihmutterschaft nutzen.
Hinter der Entscheidung steht oft eine lange Kinderwunschgeschichte: erfolglose IVF-Behandlungen, Fehlgeburten oder medizinische Diagnosen, die eine eigene Schwangerschaft erschweren oder unmöglich machen. Gerade deshalb ist das Thema so emotional. Ein sehr persönlicher Wunsch nach Familie trifft auf gesellschaftliche und ethische Fragen, auf die es keine einfachen Antworten gibt.
Warum ist Leihmutterschaft so umstritten?
Es gibt nicht das eine Argument dafür oder dagegen. Vielmehr treffen unterschiedliche Rechte und Interessen aufeinander.
Selbstbestimmung oder Abhängigkeit?
Befürworterinnen und Befürworter von Leihmutterschaft argumentieren, eine erwachsene Frau müsse selbst entscheiden dürfen, ob sie für eine andere Person ein Kind austragen möchte. Wenn sie gut informiert ist, medizinisch und psychologisch begleitet wird und ihre Entscheidung ohne Druck trifft, könne Leihmutterschaft auch Ausdruck von Selbstbestimmung sein.
Kritikerinnen und Kritiker fragen dagegen, wie frei eine solche Entscheidung tatsächlich ist, vor allem dann, wenn Geld ins Spiel kommt.
Die Sorge vor wirtschaftlicher Ausbeutung der Leihmütter
Das ist einer der wichtigsten Einwände gegen kommerzielle Leihmutterschaft. Wenn wohlhabende Wunscheltern, die vielleicht auch noch aus einem reichen Land kommen eine Frau in wirtschaftlich schwierigen Verhältnissen dafür bezahlen, eine Schwangerschaft auszutragen, entsteht ein deutliches Machtgefälle.
Die deutsche Sachverständigenkommission zur reproduktiven Selbstbestimmung hat genau auf dieses Problem hingewiesen: Ein hoher finanzieller Anreiz kann dazu führen, dass eine Frau sich aus wirtschaftlicher Not für eine Leihmutterschaft entscheidet. Gleichzeitig wäre es ebenfalls problematisch, die körperlichen und psychischen Belastungen einer Schwangerschaft überhaupt nicht auszugleichen.
Damit stellt sich sofort die nächste Frage: Wo endet eine angemessene Aufwandsentschädigung und wo beginnt eine Bezahlung im herkömmlichen Sinne?
Kann man eine Schwangerschaft vertraglich regeln?
Wir wissen: Eine Schwangerschaft lässt sich nie vollständig planen. Was passiert, wenn während der Schwangerschaft medizinische Entscheidungen anstehen? Wer entscheidet über Untersuchungen, einen Kaiserschnitt oder einen Schwangerschaftsabbruch? Was geschieht, wenn die austragende Frau und die Wunscheltern unterschiedlicher Meinung über eines dieser Themen sind?
Auch die Frage, ob eine Leihmutter ihre Zustimmung während der Schwangerschaft oder nach der Geburt widerrufen können sollte, gehört zu den schwierigsten Punkten.
Portugal musste seine Regelungen zur Leihmutterschaft unter anderem deshalb mehrfach überarbeiten: Das dortige Verfassungsgericht hatte frühere Fassungen auch wegen unzureichender Widerrufsmöglichkeiten beanstandet.
Welche Rechte hat das Kind?
Neben Wunscheltern und austragender Frau gibt es noch eine dritte Person, um deren Rechte es geht: das Kind.
Dabei stellen sich Fragen wie:
- Wer sind direkt nach der Geburt die rechtlichen Eltern?
- Hat das Kind später ein Recht zu erfahren, wer Eizelle und Samen beigesteuert hat?
- Welche Rolle spielt die Frau, die es ausgetragen hat?
- Was passiert, wenn Wunscheltern und Leihmutter unterschiedlicher Meinung sind?
- Wie wird die Elternschaft anerkannt, wenn das Kind in einem anderen Land geboren wird?
Gerade bei grenzüberschreitenden Leihmutterschaften kann es kompliziert werden. Ein Kind kann nach dem Recht seines Geburtslandes andere rechtliche Eltern haben als nach dem Recht des Landes, in dem die Familie später lebt. Deshalb beschäftigen sich Gerichte und Politik seit Jahren mit der Frage, wie Elternschaft nach Leihmutterschaften im Ausland anerkannt werden soll. Eltern, die eine Leihmutter im Ausland beauftragen, können nicht in jedem Fall sicher sein, dass das Baby mit nach Deutschland einreisen darf, bzw. einen deutschen Pass oder die deutsche Staatsbürgerschaft bekommt. Genaue Infos findet ihr dazu auch hier.
Ist Leihmutterschaft in Deutschland erlaubt?
Nein. In Deutschland kann eine Leihmutterschaft derzeit nicht legal medizinisch durchgeführt werden.
Das Embryonenschutzgesetz verbietet es, bei einer Frau, die bereit ist, das Kind nach der Geburt anderen zu überlassen, eine künstliche Befruchtung durchzuführen oder ihr einen Embryo zu übertragen. Die Vermittlung von sogenannten Ersatzmüttern ist ebenfalls verboten.
Wichtig zu wissen: Die Leihmutter und die Wunscheltern selbst werden nach diesen Vorschriften nicht bestraft. Strafbar sind vor allem die medizinische Durchführung und die Vermittlung.
Wer gilt in Deutschland als Mutter?
Das deutsche Recht ist hier eindeutig: Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.
Eine genetische Verbindung allein macht eine Eizellgeberin also nicht automatisch zur rechtlichen Mutter. Bei einer im Ausland durchgeführten Leihmutterschaft kann deshalb die Anerkennung der Wunscheltern kompliziert werden. Deutsche Gerichte haben in bestimmten Fällen ausländische Entscheidungen über die Elternschaft anerkannt, aber das hängt stark vom Einzelfall und vom Recht des Geburtslandes ab.
Wer eine Leihmutterschaft im Ausland erwägt, sollte sich deshalb frühzeitig zu Abstammungsrecht, Staatsangehörigkeit und Anerkennung der Elternschaft beraten lassen.
Könnte Leihmutterschaft in Deutschland irgendwann erlaubt werden?
Die Diskussion ist längst noch nicht abgeschlossen. Eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission hat 2024 geprüft, ob eine altruistische Leihmutterschaft unter sehr engen Voraussetzungen erlaubt werden könnte.
Das Ergebnis war bewusst offen: Der Gesetzgeber könne am Verbot festhalten. Eine eng regulierte Zulassung könne aber ebenfalls vertretbar sein, wenn der Schutz der austragenden Frau und des Kindes umfassend gewährleistet werde.
Diskutiert wurden dabei unter anderem Modelle, bei denen bereits vor der Schwangerschaft ein enges freundschaftliches oder verwandtschaftliches Verhältnis zwischen Leihmutter und Wunscheltern besteht. Eine Legalisierung ist daraus aber bislang nicht entstanden. Die aktuelle Rechtslage bleibt das Verbot.
Wie ist Leihmutterschaft in der EU geregelt?
Eine einheitliche EU-Regelung gibt es nicht. Familienrecht und Reproduktionsmedizin werden in den Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich geregelt. Deshalb reicht die Spannbreite von ausdrücklichen Verboten bis zu eng regulierten altruistischen Modellen.
Griechenland
Griechenland gehört zu den wenigen EU-Staaten, in denen altruistische Leihmutterschaft gesetzlich geregelt ist. Das Verfahren ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und muss vorab genehmigt werden.
Zypern
Auch Zypern erlaubt altruistische Leihmutterschaft unter gesetzlichen Voraussetzungen. Kommerzielle Modelle sind nicht vorgesehen.
Portugal
Portugal hat eine gesetzliche Grundlage für altruistische Leihmutterschaft geschaffen. Die Umsetzung war allerdings kompliziert, weil das Verfassungsgericht frühere Regelungen mehrfach beanstandet hat.
Irland
Irland hat 2024 ein umfassendes Gesetz zur assistierten Reproduktion beschlossen, das auch Leihmutterschaft regelt. Die praktische Umsetzung befindet sich jedoch noch im Aufbau.
Frankreich und Spanien
Frankreich und Spanien erlauben Leihmutterschaft im eigenen Land nicht. Trotzdem müssen sich auch diese Staaten mit der Frage beschäftigen, wie sie mit Kindern umgehen, die nach einer im Ausland legal durchgeführten Leihmutterschaft geboren wurden.
Denn hier gibt es zwei Dinge, die diskussionswürdig sind: eine Leihmutterschaft im eigenen Land zu verbieten und die rechtlichen Beziehungen eines bereits geborenen Kindes anzuerkennen.
Italien geht noch weiter
Italien verbietet Leihmutterschaft seit Langem. Seit einer Gesetzesänderung von 2024 kann die Regelung auch italienische Staatsangehörige betreffen, die eine Leihmutterschaft im Ausland durchführen lassen. Diese Ausweitung ist politisch und rechtlich stark umstritten.
Niederlande
In den Niederlanden kommt Leihmutterschaft vor, obwohl es bislang kein umfassendes eigenes Gesetz dafür gibt. Seit Jahren wird über eine klarere gesetzliche Regelung diskutiert.
Europa ist beim Thema Leihmutterschaft gespalten
Eine einfache Liste mit „erlaubt“ und „verboten“ greift deshalb innerhalb Europas zu kurz. Es gibt Länder mit klar geregelten altruistischen Modellen der Leihmutterschaft, Staaten mit ausdrücklichen Verboten und Länder, in denen die Praxis rechtlich nur teilweise geregelt ist.
Hinzu kommt: Die Rechtslage verändert sich. Wer konkret über eine Leihmutterschaft im Ausland nachdenkt, sollte sich deshalb nicht auf ältere Listen oder Erfahrungsberichte im Netz verlassen.
Ist Leihmutterschaft Menschenhandel?
Auch hier ist eine differenzierte Antwort wichtig. Nicht jede Leihmutterschaft wird rechtlich automatisch als Menschenhandel eingestuft. Die EU hat 2024 allerdings die Ausbeutung von Leihmutterschaft ausdrücklich in ihre Richtlinie gegen Menschenhandel aufgenommen.
Damit richtet sich der Blick vor allem auf Situationen, in denen Frauen wirtschaftlich ausgenutzt, unter Druck gesetzt oder in Strukturen gedrängt werden, von denen vor allem Agenturen und Vermittler profitieren.
Befürworter streng regulierter altruistischer Modelle argumentieren dagegen, dass genau solche Risiken durch klare Regeln, unabhängige Beratung und medizinische Kontrolle reduziert werden könnten.
Ist altruistische Leihmutterschaft die bessere Lösung?
Auf den ersten Blick klingt es einfach: Kein Geld, also keine Ausbeutung. Ganz so unkompliziert ist es aber nicht. Auch in Familien oder engen Freundschaften kann emotionaler Druck entstehen. Vielleicht fällt es einer Schwester schwer, Nein zu sagen. Vielleicht entstehen Erwartungen, die erst während der Schwangerschaft spürbar werden.
Gleichzeitig trägt die austragende Frau über Monate körperliche Belastungen und gesundheitliche Risiken. Deshalb stellt sich auch bei altruistischen Modellen die Frage, welche Kosten und Belastungen angemessen ausgeglichen werden sollten. Genau deshalb ist die Debatte so schwierig.
Leihmutterschaft bei Stars: Warum das Thema sichtbarer geworden ist
In den vergangenen Jahren haben einige prominente Frauen und Männer offen darüber gesprochen, dass ihre Kinder von einer anderen Frau ausgetragen wurden. Das hat das Thema Leihmutterschaft zwar sichtbarer gemacht, kann aber auch schnell ein verzerrtes Bild erzeugen. Denn die finanziellen, medizinischen und rechtlichen Möglichkeiten prominenter Menschen unterscheiden sich deutlich von denen vieler anderer Familien. Trotzdem zeigen ihre Geschichten, wie unterschiedlich die Gründe für eine Leihmutterschaft sein können.
Gabrielle Union
Gabrielle Union hat sehr offen über acht Fehlgeburten und erfolglose IVF-Behandlungen gesprochen. Ihre Tochter Kaavia wurde 2018 von einer Leihmutter geboren. „Ich habe mich wie eine Versagerin gefühlt. Mein Körper hat es nicht geschafft“, erklärte sie in einem Interview zu dem Thema.
Gerade ihre Geschichte zeigt, wie sehr Leihmutterschaft auch mit Trauer, medizinischen Belastungen und dem Abschied von der Vorstellung verbunden sein kann, ein eigenes Kind selbst auszutragen.
Rebel Wilson
Rebel Wilson hat zwei Töchter, die von Leihmüttern ausgetragen wurden. Sie leidet an polyzystischen Ovarialsyndrom, was eine erfolgreiche Schwangerschaft unmöglich machte. 2022 wurde sie Mutter von Royce Lillian, 2025 bekam sie gemeinsam mit ihrer Ehefrau Ramona Agruma die zweite Tochter: Rose Estelle.
Lily Collins
Der Star aus der Serie „Emily in Paris“ hat sich zusammen mit Ehemann Charlie McDowell dafür entschieden, ihre Tochter von einer Leihmutter austragen zu lassen. Collins äußerte sich nicht näher zu den medizinischen Umständen, warum sie diesen Schritt gegangen ist. Charlie McDowell dagegen bezog auf Instagram Stellung und erklärte, die privaten Gründe für eine Leihmutterschaft würden die Öffentlichkeit nichts angehen. Ihre Tochter Tove Jane ist im Januar 2025 zur Welt gekommen.
Ellen Pompeo
Der Star aus „Grey’s Anatomy“ wurde 2014 mit 44 Jahren zum zweiten Mal Mutter. Die Schauspielerin gab selbst in den sozialen Medien bekannt, dass ihre Tochter Sienna May von einer Leihmutter ausgetragen wurde.
Paris Hilton
Paris Hilton hat beide Kinder über eine Leihmutterschaft bekommen und offen darüber gesprochen, warum sie sich für diesen Weg entschieden hat. Sie und ihr Ehemann Carter Reum sind Eltern eines Sohnes, Phoenix Barren (2023) und einer Tochter, London (2023).
Chrissy Teigen und John Legend
Drei Kinder hat Chrissy Teigen selbst ausgetragen, doch dann verkündeten sie und ihr Ehemann John Legend die Geburt eines vierten Geschwisterchens, das eine Leihmutter ausgetragen hat: Wren Alexander Stephens. Nach einer traumatischen Fehlgeburt im Jahr 2020 wandte sich das Paar an eine Leihmutteragentur. Gleichzeitig „probierten“ sie es auch noch einmal selbst – und waren erfolgreich. Tochter Esti kam im Januar zur Welt, im Juni dann Sohn Wren.
Kim Kardashian
Kim Kardashian bekam zwei ihrer vier Kinder über Leihmutterschaft, nachdem frühere Schwangerschaften mit gesundheitlichen Risiken verbunden waren. Kardashian litt an Präeklampsie und Plazenta accreta, einer Plazentastörung, weshalb Ärzte von einer weiteren Schwangerschaft abrieten. So wurden ihre Kinder Chicago und Psalm von einer Leihmutter geboren.
Jens Spahn
Der Fall, der Leihmutterschaft und die Diskussion darüber erst kürzlich in die öffentliche Diskussion brachte: Jens Spahn und sein Ehemann Daniel Funke gaben im Juli 2026 bekannt, über eine Leihmutter in den USA Eltern eines Sohnes geworden zu sein.
Spahn hatte sich davor sowohl als Gesundheitsminister als auch als führender Unionspolitiker gegen die Legalisierung von Leihmutterschaft in Deutschland ausgesprochen. Er musste sich nach Bekanntmachung seiner Vaterschaft den Vorwurf der Doppelmoral gefallen lassen. Kritiker warfen Spahn vor, die in Deutschland verbotene Praxis über das Ausland umgangen zu haben. In der Folge trat er als Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zurück.
Wie ist Leihmutterschaft in den USA geregelt?
Anders als in Deutschland gibt es in den USA keine einheitliche Regelung für Leihmutterschaft auf Bundesebene. Ob und unter welchen Voraussetzungen sie möglich ist, entscheiden die einzelnen Bundesstaaten. Die Unterschiede sind entsprechend groß: Viele Staaten haben Leihmutterschaft inzwischen gesetzlich geregelt, in anderen fehlen spezielle Vorschriften, manche Staaten schränken bestimmte Formen ein oder erkennen entsprechende Verträge nicht an.
In Bundesstaaten wie Kalifornien, Colorado, Connecticut oder Illinois ist die gestationelle Leihmutterschaft gesetzlich geregelt. Unter bestimmten Voraussetzungen können dort auch Vereinbarungen mit einer finanziellen Vergütung für die austragende Frau zulässig sein. Häufig gibt es Vorgaben zu medizinischen Untersuchungen, außerdem zu unabhängigen rechtlichen Beratungen und zur Feststellung der rechtlichen Elternschaft.
Wie unterschiedlich sich die Rechtslage entwickeln kann, zeigt sich in Michigan: Dort waren vergütete Leihmutterschaftsverträge lange verboten. 2024 wurde dieses Verbot aufgehoben und durch ein gesetzlich geregeltes Verfahren für Leihmutterschaft und Elternschaft ersetzt.
Auch medizinische Fachgesellschaften haben Leitlinien entwickelt. Die American Society for Reproductive Medicine betont unter anderem, dass eine Leihmutter selbst über ihre medizinische Versorgung während Schwangerschaft und Geburt entscheiden muss und eine eigene, unabhängige rechtliche Beratung erhalten sollte.
Die USA gelten zwar als eines der Länder, in denen Leihmutterschaft vergleichsweise verbreitet und in vielen Regionen rechtlich möglich ist. Von einer einheitlichen amerikanischen Regelung kann man aber nicht sprechen, denn entscheidend ist immer das Recht des jeweiligen Bundesstaates.
Leihmutterschaft: Ein Thema bei dem es keine einfache Lösung gibt
Leihmutterschaft berührt große gesellschaftliche Fragen und ist gleichzeitig ein sehr emotional aufgeladenes und persönliches Thema. Auf der einen Seite stehen Menschen mit oft langjährigem Kinderwunsch und die Vorstellung, dass erwachsene Frauen selbst über ihren Körper entscheiden dürfen. Auf der anderen Seite stehen gesundheitliche Risiken und mögliche wirtschaftliche oder emotionale Abhängigkeiten von Leihmüttern und die Rechte des Kindes.
Dass europäische Länder so unterschiedlich mit dem Thema umgehen, zeigt vor allem eines: Eine einfache Lösung gibt es nicht. In Deutschland bleibt Leihmutterschaft derzeit verboten. Ob in Zukunft zumindest sehr eng regulierte altruistische Modelle diskutiert werden, dürfte Politik und Gesellschaft aber weiter beschäftigen.















