Mehr Geld für Familien: Das ist 2025 neu bei Kindergeld & Co

Mehr Geld für Familien: Das ist 2025 neu bei Kindergeld & Co

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Kirsten Hemmerde

Ab Januar 2025 gibt es viele finanzielle Neuerungen für Familien. Vor allem beim Kindergeld, den Steuerfreibeträgen und dem Unterhalt ist jetzt mehr für dein Kind und dich drin.

1. Mehr Kindergeld für alle

Das Wichtigste zuerst: Ab Januar erhöht sich das Kindergeld. Für jedes Kind zahlt dir der Staat 255 Euro pro Monat. Bislang waren es 250 Euro. Das ist ein Plus von 60 Euro pro Jahr.

Das zusätzliche Geld könntet ihr für Schulmaterialien, Freizeitaktivitäten oder einfach als Reserve in der Haushaltskasse genutzt werden. Ein echter Pluspunkt in Zeiten steigender Kosten! 2026 soll das Kindergeld übrigens um weitere vier Euro pro Monat steigen.

Extra-Wissen: Wusstest du, dass das Kindergeld in Deutschland seit 1936 existiert? Damals erhielten Familien ab dem fünften Kind zehn Reichsmark pro Monat. Heute ist diese Leistung eine der wichtigsten finanziellen Stützen für Familien.

So beantragst du dein Kindergeld

Du fragst dich, wie du Kindergeld beantragst oder wann es ausgezahlt wird? Hier die Basics:

  • Antrag: Kindergeld beantragst du bei der Familienkasse. Das geht bequem online. Meist brauchst du nur die Steuer-Identifikationsnummern von dir und deinem Kind. Dein Schatz erhält diese ID-Nummer automatisch nach der Geburt zugeschickt.
  • Besonders praktisch: Einige Tage nach der ID kommt per Post ein Schreiben mit einem Zugangscode. Gibst du diesen Code online bei deinem Kindergeld-Antrag bei der Familienkasse ein, sind schon viele Angaben vorausgefüllt.
  • Auszahlungstermine: Wann das Geld kommt, hängt von der Endziffer deiner Kindergeldnummer ab. Das sind die genauen Termine für 2025:
    • Endziffern 0 und 1: 8. Januar, 5. Februar, 5. März, 3. April, 6. Mai, 4. Juni, 3. Juli, 5. August, 3. September, 7. Oktober, 5. November, 3. Dezember
    • Endziffer 2: 10. Januar, 10. Februar, 7. März, 9. April, 8. Mai, 6. Juni, 7. Juli, 7. August, 8. September, 9. Oktober, 7. November, 5. Dezember
    • Endziffer 3: 13. Januar, 12. Februar, 10. März, 10. April, 12. Mai, 11. Juni, 9. Juli, 8. August, 10. September, 10. Oktober, 11. November, 8. Dezember
    • Endziffer 4: 14. Januar, 13. Februar, 12. März, 11. April, 13. Mai, 12. Juni, 10. Juli, 12. August, 11. September, 13. Oktober, 12. November, 9. Dezember
    • Endziffer 5: 15. Januar, 14. Februar, 13. März, 14. April, 14. Mai, 13. Juni, 11. Juli, 14. August, 15. September, 14. Oktober, 13. November, 10. Dezember
    • Endziffer 6: 16. Januar, 17. Februar, 14. März, 15. April, 16. Mai, 16. Juni, 14. Juli, 15. August, 16. September, 16. Oktober, 14. November, 11. Dezember
    • Endziffer 7: 17. Januar, 18. Februar, 17. März, 16. April, 19. Mai, 17. Juni, 17. Juli, 18. August, 17. September, 17. Oktober, 17. November, 12. Dezember
    • Endziffer 8: 22. Januar, 19. Februar, 18. März, 17. April, 21. Mai, 18. Juni, 18. Juli, 19. August, 18. September, 20. Oktober, 18. November, 15. Dezember
    • Endziffer 9: 23. Januar, 21. Februar, 20. März, 23. April, 22. Mai, 23. Juni, 21. Juli, 21. August, 19. September, 21. Oktober, 20. November, 16. Dezember

Wusstest du? Du kannst Kindergeld sogar für volljährige Kinder bis 25 Jahre erhalten, solange sie sich in ihrer Ausbildung befinden. Das lohnt sich besonders bei Studium oder dualer Ausbildung.

2. Kinderzuschlag: Mehr Geld bei kleinem Einkommen

Der Maximalbetrag beim Kinderzuschlag ist jetzt auf 297 Euro pro Monat für jedes Kind erhöht worden. Perfekt, wenn dein Verdienst knapp über der Mindesteinkommensgrenze liegt und das Kindergeld nicht reicht, um alle Kosten zu decken.

So sicherst du dir den Zuschlag:

  • Prüfe vorab online mit dem KiZ-Lotsen, ob dir Kinderzuschlag zusteht.
  • Stelle den Antrag bei der Familienkasse. Auch das geht bequem digital.
  • Dafür brauchst du Nachweise wie zum Beispiel deine Lohnabrechnung oder deinen Elterngeldbescheid.

Extra-Tipps:

  • Der Zuschlag wird oft mit Wohngeld kombiniert. Hol dir beides! Mit diesem Wohngeld-Plus-Rechner kannst du schauen, ob dir diese Leistung zusteht.
  • Wusstest du, dass der Kinderzuschlag individuell angepasst wird? Auch wenn sich dein Einkommen ändert, bleibt der Zuschlag flexibel – ein echter Vorteil in unsicheren Zeiten.
  • Wenn du Kinderzuschlag erhältst, kannst du dich zum Beispiel von Kita-Gebühren befreien lassen. so habt ihr monatlich noch mehr Geld zur Verfügung.

3. Kindersofortzuschlag: Extra-Hilfe für bedürftige Familien

Ebenfalls gestiegen ist der Kindersofortzuschlag. Diese Leistung bekommen Familien mit Kindern mit wenig Budget, wenn sie Grundsicherung oder den Kinderzuschlag erhalten. Waren es bislang 20 Euro pro Kind und Monat, sind es seit Anfang Janaur 2025 nun 25 Euro. Wichtig: Du musst nichts extra beantragen. Der Zuschlag kommt automatisch mit deinen Sozialleistungen.


4. Mindestunterhalt ist etwas gestiegen

Schon im letzten Jahr war der Mindestunterhalt für Kinder getrennt lebender Eltern deutlich angehoben worden. Jetzt sind noch einmal ein paar Euro hinzugekommen. Seit Januar 2025 erhält dein Kind mindestens

  • 482 Euro, wenn es zwischen null bis fünf Jahren alt ist (zwei Euro mehr als 2024)
  • 554 Euro im Alter von sechs bis elf Jahren (drei Euro mehr) und
  • 649 Euro als Jugendlicher im Alter von 12 bis 17 Jahren (vier Euro mehr).

5. Kinderfreibetrag: Mehr Steuervorteile

Du verdienst nicht schlecht und fragst dich, ob der Kinderfreibetrag für dich besser ist als Kindergeld? Gute Nachrichten: Der Freibetrag steigt um 60 Euro auf 6.672 Euro pro Kind und Jahr. Jedes Elternteil darf damit 3.336 Euro absetzen. Hinzu kommen der Freibetrag für Kosten rund um Betreuung, Erziehung und Ausbildung von 1.464 Euro pro Elternteil – macht insgesamt 9.600 Euro jährlich für jeden Sprössling.

Der Kinderfreibetrag ist besonders interessant für Eltern mit einem gemeinsamen Jahreseinkommen über 80.000 Euro oder bei Alleinerziehenden mit mehr als 40.000 Euro Jahresgehalt. In diesem Fall ist der Freibetrag meist vorteilhafter als das Kindergeld. Damit kannst du ordentlich Steuern sparen. Du musst den Freibetrag nicht aktiv beantragen. Das Finanzamt checkt automatisch bei der Steuererklärung, ob die Variante Kindergeld oder Kinderfreibetrag euch mehr Geld bringt.

6. Kinderbetreuungskosten: Jetzt mehr absetzbar

Kinderbetreuung kann ins Geld gehen. Ab 2025 kannst du bis zu 4.800 Euro pro Jahr und Kind steuerlich absetzen – das sind 800 Euro mehr als bisher. Egal ob Kita, Tagesmutter oder Babysitter: 80 Prozent der Kosten kannst du direkt von der Steuer abziehen, bislang waren es nur zwei Drittel.

Einfacher geht’s nicht: Sammle Rechnungen und Quittungen und reiche sie mit deiner Steuererklärung ein. Auch Betreuungskosten während Ferienzeiten wie bei Feriencamps oder Sprachreisen können unter Umständen steuerlich geltend gemacht werden. Hier lohnt es sich, genau nachzuhaken!

7. Noch mehr Entlastung: Wohngeld, Recycling und Co.

Es gibt weitere spannende Neuerungen für Familien:

  • Mehr Wohngeld: Durchschnittlich 15 Prozent mehr Wohngeld erhalten Haushalte mit geringem Einkommen.
  • Recyclingpflicht für Altkleider: Ab sofort gibt’s in jeder Kommune Sammelstellen für Altkleider. Das spart Platz zu Hause und ist gut für die Umwelt.
  • Blitz-Überweisungen: Euro-Überweisungen gehen jetzt innerhalb von zehn Sekunden durch – praktisch, wenn du schnell Rechnungen für Kita oder Musikunterricht zahlen musst.

Egal, ob höheres Kindergeld, bessere Absetzbarkeit von Betreuungskosten oder mehr Wohngeld: Die Neuerungen 2025 machen das Leben für Familien leichter. Unser Tipp: Prüfe jetzt deine Ansprüche, stelle Anträge frühzeitig und nutze jeden Vorteil. Das ist zwar manchmal etwas Papierkram, aber es lohnt sich!

Bildquelle: Getty

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