Mutterschutz: Diese Neuregelungen gibt es seit 2017

SCHWANGERSCHAFT, Wissen

In Deutschland genießen Frauen in der Schwangerschaft und der ersten Zeit nach der Entbindung Mutterschutz. Wusstet ihr, dass das Mutterschutzrecht dieses Jahr grundlegend reformiert worden ist? Einige Neuerungen gelten bereits jetzt, andere treten zum 1. Januar 2018 in Kraft. Wir liefern hier einen Überblick, was neu ist.

Mit dem Mutterschutz werden zweierlei Ziele verfolgt: Zunächst geht es um den Schutz der Gesundheit der schwangeren und stillenden Frauen und ihrer Kinder. Außerdem soll die Fortführung der Erwerbstätigkeit in einem verantwortungsvollen Rahmen ermöglicht werden. Das bestehende Gesetz wurde 2017 zum Wohle der Mütter gründlich überarbeitet.

Seit dem 30. Mai 2017 gelten diese Änderungen:

  • Frauen erhalten einen viermonatigen Kündigungsschutz bei einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche.
  • Bringt eine Frau ein behindertes Kind zur Welt, kann die Schutzfrist nach der Entbindung auf zwölf Wochen verlängert werden, wenn die Mutter einen entsprechenden Antrag stellt.
  • Die Regelungen zur Gefahrstoffkennzeichnung werden an unionsrechtliche Vorgaben angepasst.

Ab dem 1. Januar 2018 gelten weitere Änderungen des Mutterschutzgesetzes. Eine Neuregelung sieht ein berufsgruppenunabhängiges einheitliches Gesundheitsschutzniveau für alle Frauen in der Schwangerschaft, nach der Entbindung und während der Stillzeit vor. Auch Schülerinnen und Studentinnen werden neu in den Anwendungsbereich aufgenommen. Außerdem werden die Rechte und Pflichten der (werdenden) Mütter und Arbeitgeber klarer definiert. Durch eine rechtzeitige Information über die Schwangerschaft und Anpassungsmaßnahmen am Arbeitsplatz sollen Beschäftigungsverbote für Schwangere und junge Mütter möglichst vermieden werden.

Auch für Selbstständige, die in der Regel nicht vom Mutterschutz profitieren, gibt es zumindest kleine Verbesserungen. Bereits am 11. April 2017 sind Änderungen im Leistungsbereich in Kraft getreten, nach denen Frauen, die eine private Krankentagegeldversicherung abgeschlossen haben, auch während der Mutterschutzfristen einen Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Krankentagegeldes haben.

Bei familien-wegweiser.de, dem Serviceportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, könnt ihr euch ausführlich über aktuelle Familienthemen informieren.

Foto: Pixa Bay

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