Elterngeld: Kommen doch keine Kürzungen?
Familie
Eine geplante Kürzung des Elterngelds hat kürzlich für Empörung gesorgt. Doch nun scheint Familienministerin Karin Prien zurück zu rudern.
Offenbar will die Bundesfamilienministerin Karin Prien die angekündigte Reform des Elterngelds noch einmal prüfen. Gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland erklärte sie, „dass wir uns nochmal zusammensetzen und schauen, ob die Sparmaßnahmen beim Elterngeld in diesem Umfang zielführend und gerechtfertigt sind“.
Was war bisher an Kürzungen geplant beim Elterngeld
Der Entwurf sah eine Kürzung des Elterngeldbezugszeitraums um zwei Monate vor. Je drei Monate Elterngeld sollten für jeden Elternteil reserviert sein. Sechs weitere Monate konnten die Eltern zusätzlich unter sich aufteilen. Das bedeutete aber auch konkret, dass wenn nur ein Elternteil Elternzeit nutzen würde, es maximal 9 Monate lang Unterstützung vom Staat gäbe.
Auf die Frage, ob es möglich sei die Kürzung von 14 auf 12 Monate zurück zu nehmen, meinte Karin Prien: „Dafür bin ich offen.“ Die Koalition berate derzeit über verschiedene Optionen und berechne diese mit Blick auf die Haushaltslage durch, so die Ministerin. Auch die Aufteilung der Elterngeldmonate zwischen den Partnern könnte sich noch ändern.
Elterngeldreform: Viel Kritik von Eltern und Verbänden
Bei Eltern und Verbänden hatte die angekündigte Reform für Unverständnis und Kritik gesorgt. Einer der Hauptkritikpunkte: Der Rechtsanspruch für einen Kitaplatz gilt erst ab einem Kindesalter von 12 Monaten. Wenn ein Elternteil allein Elternzeit nimmt, müsste man demnach 3 Monate ohne staatliche Unterstützung überbrücken.
Der Deutsche Frauenrat bezeichnete die Pläne der Familienministerin als „skandalös zulasten von Frauen“, da das Risiko durch die Änderungen erneut steige, dass unbezahlte Sorgearbeit wieder einseitig bei den Müttern verbleibt.
Der Deutsche Familienverband kritisierte ebenfalls die Benachteiligung von Frauen bei der geplanten Neuregelung. Nutze ein Vater die verbleibenden Partnermonate nicht (etwa aus beruflichen oder finanziellen Gründen), sinke der maximale Anspruch der Mutter von bisher 12 auf nur noch 9 Monate.
Und der VdK kritisierte, dass die Sätze für das Elterngeld seit der Einführung im Jahr 2007 stagnierten. Der reale Kaufkraftverlust betrage rund 38 Prozent. Die geplante minimale Anhebung gleiche diesen Verlust bei Weitem nicht aus.
Quellen: Deutscher Familienverband, VdK, Deutscher Frauenrat, Redaktionsnetzwerk Deutschland
Update: Dieser Artikel wurde zuletzt am 30. September 2026, 16:45 Uhr aktualisiert.













