Kürzungen der Vorsorgeuntersuchung in der Schwangerschaft: Was jetzt geplant ist

Kürzungen der Vorsorgeuntersuchung in der Schwangerschaft: Was jetzt geplant ist

Mum

Für viele Frauen ist der regelmäßige Gang zur Frauenärztin oder zum Frauenarzt eine Selbstverständlichkeit, ganz besonders während der Schwangerschaft. Genau das könnte sich jedoch bald ändern. Hintergrund sind geplante Sparmaßnahmen im Gesundheitssystem, gegen die Frauenärztinnen und Frauenärzte derzeit deutlich Stellung beziehen. Es soll Kürzungen bei den Vorsorgeuntersuchungen geben.

Was steckt hinter dem geplanten Gesetz?

Im Entwurf des sogenannten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes ist vorgesehen, künftig auch für gynäkologische Vorsorgeleistungen feste Budgetgrenzen einzuführen, also Ausgabenobergrenzen, die es in diesem Bereich bislang nicht gab.

In der Praxis würde das bedeuten: Sobald das Budget einer Praxis aufgebraucht ist, müssten Patientinnen auf einen Termin warten, unabhängig davon, ob sie schwanger sind, ein auffälliger Befund vorliegt oder eine Vorsorgeuntersuchung eigentlich fällig wäre. Der Berufsverband der Frauenärztinnen und Frauenärzte e.V. (BVF) rechnet damit, dass dadurch deutschlandweit jährlich bis zu 3,5 Millionen kurzfristige Termine wegfallen könnten.

Welche Folgen hätten die Kürzungen bei den Vorsorgeuntersuchungen für Schwangere?

Gerade in der Schwangerschaft gibt es kaum Spielraum für Verzögerungen. Auffälligkeiten im Verlauf, unklare Untersuchungsergebnisse oder akute Beschwerden erfordern oft schnelles ärztliches Handeln. BVF-Präsident Markus Haist betont dazu in einer Mitteilung des Verbands, dass sich der Betreuungsbedarf von Schwangeren nicht nach finanziellen Obergrenzen richte. Bei Unregelmäßigkeiten im Schwangerschaftsverlauf seien zeitnahe Folgeuntersuchungen notwendig, und auffällige Befunde erforderten rasche Klärung. Genau dieser unkomplizierte und schnelle Zugang zur frauenärztlichen Versorgung dürfe nicht gefährdet werden.

Diese Bereiche wären besonders betroffen

Laut Einschätzung des BVF stehen vor allem folgende Leistungen auf dem Spiel:

  • Schwangerenvorsorge – da werdende Mütter auf eine kontinuierliche, engmaschige medizinische Betreuung angewiesen sind
  • Krebsfrüherkennung – da Früherkennungsuntersuchungen lebensrettend sein können und nicht von Budgetgrenzen abhängen sollten
  • Verhütungsberatung für junge Frauen – da eine gute Beratung ausreichend Zeit, Vertrauen und gute Erreichbarkeit voraussetzt

Wie reagieren Frauenärztinnen und Frauenärzte?

Als Reaktion auf den Gesetzesentwurf hat der BVF eine Petition mit dem Titel „Frauengesundheit sichern“ beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags eingereicht. Die zentralen Forderungen darin lauten:

  • Dauerhafte und ausreichende Finanzierung der Krebsfrüherkennung
  • Schwangerenvorsorge ohne Budgetdruck
  • Erhalt der Möglichkeit kurzfristiger Termine
  • Stärkung frauenärztlicher Praxen als erste Anlaufstelle für betroffene Frauen

Dr. Frank Thieme, 2. Vorsitzender des BVF, bringt die Kritik auf den Punkt: Wer den Zugang zu dieser Versorgung erschwere, spare am falschen Ende.

Wie kann man die Petition unterstützen?

Die Petition wird derzeit vom Petitionsausschuss des Bundestags geprüft. In dieser Phase besteht die Möglichkeit, sie handschriftlich in teilnehmenden frauenärztlichen Praxen zu unterzeichnen. Eine Online-Unterschrift wird erst möglich sein, sobald der Ausschuss die Petition offiziell veröffentlicht hat.

Bilder: Gettyimages, Unsplash: Raymart Arnino

Quelle: BVF

Update: Dieser Artikel wurde zuletzt am 27. Juni 2026, 07:30 Uhr aktualisiert.