Weihnachtsgeschenke für das Kita-Personal – was ist erlaubt?
Familie
Sie kümmern sich das ganze Jahr rührend um die Kleinen. Klar will man gerade an Weihnachten auch die Erzieherinnen und Erzieher in der Kita beschenken. Aber welche Geschenke für das Kita-Personal sind erlaubt? Hier sind die wichtigsten Regeln und Empfehlungen.
Selbstgemachte Geschenke sind unproblematisch
Ein Teller mit selbstgemachten Plätzchen, eine handgezogene Kerze aus Bienenwachs oder Pralinen aus der eigenen „Werkstatt“? Bei selbst gemachten Geschenken seid ihr auf der sicheren Seite. Die gelten generell als unproblematisch und dürfen von den Erzieherinnen und Erziehern angenommen werden.
Anders sieht es bei gekauften Geschenken aus. Für kommunale Kitas gelten die Regeln des öffentlichen Dienstes. Und diese besagen, dass Geschenke die im Wert 25 Euro übersteigen nicht angenommen werden dürfen. Bei Kitas und Kindergärten von privaten oder kirchlichen Trägern gelten meist andere Regeln, viele orientieren sich aber an ihren Kolleginnen und Kollegen aus den kommunalen Betrieben.
Unser Tipp: Am besten ihr fragt bei der Leitung der Einrichtung nach, wie es in euerer Kita genau gehandhabt wird.

Elternbeirat übernimmt die Organisation der Weihnachtsgeschenke
In vielen Kitas übernimmt der Elternbeirat traditionell die Aufgabe, eine kleine Aufmerksamkeit für das gesamte Team zu organisieren.
Das hat zwei Vorteile:
- Es verhindert einen „Überbietungswettbewerb“ beim Schenken.
- Es entlastet Eltern und schafft eine einheitliche Lösung für die gesamte Gruppe.
Für viele Einrichtungen ist dieses zentrale Vorgehen inzwischen Standard.
Weihnachtsgeschenke für Lehrkräfte
Wie sieht es in den Schulen aus? Auch hier stellen sich viele Eltern die Frage: Dürfen Lehrerinnen und Lehrer Weihnachtsgeschenke annehmen?
Tatsächlich dürfen Lehrer sogenannte „geringwertige“ Geschenke, die unter das Bagatellgesetz fallen, annehmen. Darunter fallen selbstgebastelte Dinge, Blumen oder auch ein Gutschein, der nicht höher als 10 Euro sein sollte. Die Regelung variiert von Bundesland zu Bundesland, besagt aber im Grund dasselbe: Geschenke, die den Anschein einer Vorteilsnahme durch den Lehrer haben, dürfen nicht angenommen werden oder müssen von der Schulleitung oder der vorgesetzten Behörde genehmigt werden.
Wie ihr als Eltern das Kita-Personal beschenken könnt
Ob Kita oder Schule – auch das Beschenken von Erziehern und Lehrern sollte gut überlegt sein:
- Zuerst beim Elternbeirat oder der Einrichtungsleitung nachfragen.
- Selbstgemachte oder sehr kleine Aufmerksamkeiten sind fast immer möglich.
- Teure Geschenke vermeiden, um niemanden in Schwierigkeiten zu bringen.
- Persönliche Worte oder eine Karte sind oft die schönste und wertschätzendste Geste.
Ein kleines Dankeschön bleibt erlaubt – und sorgt meist für große Freude, ohne formale Grenzen zu überschreiten.
Update: Dieser Artikel wurde zuletzt am 11. Dezember 2025, 14:43 Uhr aktualisiert.