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Patenschaft – symbolisch oder verpflichtend?

FAMILIE, Menschen

Stephanie Baumgärtner

Eine Begleitung des Kindes auf Lebenszeit soll er oder sie sein. Doch was birgt das Amt der Patenschaft heute tatsächlich noch in sich?

„Ich mache ihm ein Angebot, das er nicht ablehnen kann“ – Das verspricht Don Vito Corleone alias „der Pate“ in Coppolas gleichnamigem Filmklassiker seinem schauspielernden Patensohn Johnny, als der ihn bittet, bei einem Filmproduzenten ein gutes Wort für ihn einzulegen. Nicht nur auf der Leinwand ist die Patenbeziehung eine besondere, die oft ein Leben lang währt. Ein Patenamt angetragen zu bekommen, ist eine große Ehre, bringt aber auch Pflichten und Verantwortung mit sich. Dabei geht es bei dem unausgesprochenen Vertrag eigentlich doch um etwas sehr Schönes: Das Kind wird bis zu seiner Volljährigkeit nicht nur von den Eltern, sondern von einer dritten Person, dem Paten, begleitet, der es moralisch, emotional und nicht selten auch finanziell unterstützt. Der Pate bezeugt durch seine Anwesenheit während der Taufe die religiöse Zugehörigkeit des Kindes und verpflichtet sich dazu, über dessen christliche Erziehung zu wachen. 

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Finanzielle Unterstützung während der Patenschaft

Sind Paten rechtlich dazu verpflichtet, dem Kind, vielleicht sogar mit einem bestimmten Mindestsatz, bis zum Erwachsenenalter finanziell unter die Arme zu greifen? Ein klares Nein! Der Pate ist keinesfalls zu Geldgeschenken verpflichtet. Zahlreichen Bräuchen zufolge ist es besonders Glück verheißend, einen silbernen Löffel oder eine Münze an das Neugeborene weiterzugeben oder ihm einen Baum zu pflanzen. Keine Dinge von besonders hohem materiellem Wert. Für viele Eltern jedoch von großer symbolischer Bedeutung.

Das Sorgerecht 

Was passiert, wenn den Eltern unerwartet etwas zustößt? Dann erhält der Pate nicht automatisch das Sorgerecht. Rechtlich gilt nur, was auch schriftlich im Testament festgehalten und von einem Notar beglaubigt wurde. Besteht zwischen Eltern und Paten lediglich eine mündliche Vereinbarung, tut dies nichts zur Sache. Bindend ist einzig das Geschriebene. Schwarz auf weiß – wenn man so will. Paten müssen sich also nicht vor frühzeitiger Elternschaft oder zu großer Verantwortung fürchten. Im unwahrscheinlichen Fall eines Unglücks wird natürlich zum Wohle des Kindes entschieden. Wollen die Eltern, dass der Pate ein Mitspracherecht in Sachen Fürsorge bekommt, sollte sie das so früh wie möglich notariell beglaubigen lassen, um sich für die Zukunft abzusichern. 

Die Rolle der Kirche

Wenn auch etwas veraltet, gilt immer noch: Offizieller Pate werden kann nur, wer auch der christlichen Kirche angehört. Die Protestanten sehen das etwas lockerer. In der evangelischen Kirche kann Pate werden, wer einer Kirche zugehörig ist. Die genaue Konfession ist dabei meist irrelevant. Denn Angehörige anderer (christlicher!) Kirchen werden ebenfalls akzeptiert, allerdings können unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Landeskirchen existieren. Am besten im Vorfeld, also vor der Taufe, bei dem zuständigen Geistlichen nachfragen. Die Katholiken sind in Sachen Taufpaten ein wenig strenger. Hier müssen Paten zwingend der gleichen Kirche angehören und sowohl Kommunion als auch Firmung erfolgreich absolviert haben.  


Einmal Pate, immer Pate?

Nicht zwingend. An dieser Stelle sollte erwähnt werden, dass die Patenschaft mit Bedacht gewählt werden sollte. Fehlentscheidungen könnenenttäuschend und desillusionierend für alle Beteiligten, insbesondere das Kind, sein. Auch hier wird wieder zwischen evangelischer und katholischer Kirche unterschieden. Bei den Protestanten endet die Patenschaft offiziell mit der Konfirmation – also im Alter zwischen 15 und 16 Jahren. Während der Konfirmation bezeugt das Patenkind selbst-
ständig seinen Glauben und seine Gemeindezugehörigkeit. In der katholischen Kirche dagegen dauert die Patenschaft ein ganzes Leben an. Doch was passiert, wenn der Pate wegzieht oder sich Eltern und Pate auseinanderleben oder gar übewerfen? Normalerweise kann die Patenschaft nicht einseitig aberkannt werden. Im Fall der Fälle müssen also beide Parteien einer Auflösung zustimmen. Tritt der Pate allerdings aus der Kirche aus, ruht das Amt. 

Übrigens: Wer Pate werden will, muss in der evangelischen Kirche lediglich 14 Jahre alt sein, die katholische Kirche fordert ein Mindestalter von 16 Jahren. Wer ohne Kirche eine Patenschaft eingehen möchte, kann dies natürlich auch ohne religiöse oder rechtliche Verpflichtung tun. Ein freies Willkommensfest in zeremoniellem Rahmen für das Baby bietet dafür die ideale Möglichkeit und einen tollen Anlass im Kreise der Liebsten. Das muss gar nicht in einer Kirche stattfinden, es funktioniert auch an einem schönen Ort in der freien Natur. Seien Sie kreativ. 

Wonach sollte der Pate ausgesucht werden?

Erfüllt er/sie die emotionale und moralische Reife, um das Kind auf seinem Lebensweg zu begleiten? Kann er/sie das Kind moralisch unterstützen, wenn die Eltern vielleicht einmal nicht weiterwissen (Pubertät)? Generell ist es von Vorteil, wenn zwischen Eltern und Pate bereits vor der Taufe eine enge Bindung besteht. Schließlich soll sich in den kommenden Jahren eine freundschaftliche und gegebenfalls sogar elterliche Beziehung entwickeln. Oft übernehmen Geschwister oder Freunde des Paares dieses Amt. Die meisten Eltern wählen zwei Paten für ihr Kind aus. Mehr sind nach kirchlichem Recht allerdings auch nicht erlaubt – warum eigentlich nicht?

Viel mehr als an materiellen Geschenken in den folgenden Jahren erfreuen sich Kinder und Eltern an Aufmerksamkeiten mit symbolischem Wert – wie dem regelmäßigen Kontakt und gemeinsamen Erlebnissen. Wenn die Eltern in einer Krise stecken oder das Verhältnis zum eigenen Kind schwieriger wird, können Paten unterstützend wirken und helfend zur Seite stehen. Und das bedeutet schließlich viel mehr als so manches Geldgeschenk. 

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