Was passiert mit dem Urlaubsanspruch während der Elternzeit?
Schon während der Schwangerschaft kreisen uns Frauen viele Gedanken durch den Kopf. Auch die Frage: Was passiert mit meinem Urlaubsanspruch, wenn das Baby da ist? Was muss ich überhaupt die Elternzeit wissen?
Fakt ist, während dieser Zeit ist das Arbeitsverhältnis nicht beendet. Es ruht lediglich. Eltern können ihren Urlaub für die Zeit nach Mutterschutz und Elternzeit ansparen.
Alles zum Thema „Wie verlängere ich meine Elternzeit“ und „Wann sage ich es meinem Arbeitgeber“ erfahrt ihr in einem ebenfalls hier auf lunamum.de.
Was passiert mit meinem Urlaubsanspruch während der Elternzeit?
Resturlaub verfällt nicht
Der Resturlaub, der zu Beginn der Elternzeit zusteht, kann auch noch anschliessend an die Zeit in Anspruch genommen werden. Dies gilt auch, wenn sich an die Elternzeit eine Weitere, durch ein zweites Kind anschliesst. Auch dann kann der Resturlaub noch in Anspruch genommen werden. Wenn das Arbeitsverhältnis während oder zum Ende der Elternzeit endet, dann wird der verbleibende Resturlaub ausbezahlt.
Der Arbeitgeber darf den Urlaub kürzen
Normalerweise erhalten Arbeitnehmer in Deutschland auch dann einen Urlaubsanspruch, wenn sie sich in Elternzeit befinden. Allerdings können Arbeitgeber den Jahresurlaub „für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen“. Anders als während des Mutterschutzes*. Fehlst du nur einen Teil des Kalendermonats, wird der Urlaubsanspruch nicht gekürzt. Allerdings handelt es sich hier um eine „Kann“-Vorschrift. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber den gesamten Urlaub auch nachträglich gewähren kann. Kürzungen sind leider sehr häufig verbreitet. Über solch eine Kürzung muss der Arbeitgeber selbstverständlich informieren. Dies darf er rechtlich aber auch noch nach der Elternzeit tun.
Urlaubsanspruch in Teilzeit
In Teilzeit hast du ebenso Anspruch auf Urlaub, wie in Vollzeit. Hier verringert sich der Urlaubsanspruch anhand der Tage, die man weniger arbeitet. Die Berechnung resultiert aus dem vertraglich vereinbarten Urlaub vor der Elternzeit.
Hat man Urlaubsanspruch während dem Mutterschutz?
Rechtlich gesehen sind Mütter während des Mutterschutzes freigestellt. In dieser Zeit wird also kein Urlaub verbraucht. Der Mutterschutz ändert nichts daran, wie viel Urlaub dir als Arbeitnehmerin zusteht. Die Zeit während des Beschäftigungsverbots wird so gewertet, als wurde in dieser Zeit gearbeitet. Der Resturlaub vor dem Mutterschutz darf auch noch nach der Elternzeit in Anspruch genommen werden.
Übrigens: Wir zeigen euch sechs hilfreiche Tipps, wie es mit dem Wiedereinstieg nach der Elternzeit klappt!
*So lautet der Paragraph 17 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG).
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