Kindersitzpflicht seit 25 Jahren: So sind Babys vorher im Auto mitgefahren

Kindersitzpflicht seit 25 Jahren: So sind Babys vorher im Auto mitgefahren

Kindersitze gibt es schon seit über 50 Jahren. Es wird also schon lange etwas für die Kindersicherheit im Auto getan. Umso erstaunlicher erscheint diese Zahl: Erst seit 1993 ist es in Deutschland auch gesetzlich vorgeschrieben, den Nachwuchs in einem Kinderautositz, einer sogenannten Rückhalteeinrichtung, zu transportieren. Seitdem hat sich viel getan. Doch was sind die aktuellen Gesetzgebungen und Normen? Wir geben einen Überblick über die Kindersicherheit im Auto.

Still sitzen? Lieber nicht! Die wenigsten Kinder haben Lust auf stundenlange Autofahrten. Umso wichtiger ist da der richtige Kindersitz, der zu dem Kind passt. Er sollte nicht nur komfortabel ist, sondern vor allem auch die Sicherheit der kleinen Passagiere garantieren. Heutzutage steht eine Babyschale ganz oben auf der Liste der Anschaffung werdender Eltern. Schon auf der Fahrt aus dem Krankenhaus nach Hause kommt sie zum ersten Mal zum Einsatz. Das erscheint heute so selbstverständlich, dass man sich kaum vorstellen kann, dass ein Kinderautositz vor nicht allzu langer Zeit noch keine Pflicht war.

Verletzungen bei Unfällen vermeiden

Ebenso erstaunlich erscheint es uns, wie lange es in Autos keine Gurte gab. Anschnallen muss man sich erst seit 1976! Mit Bußgeldern durchgesetzt wird dies jedoch erst 1984 – die Strafe damals: 40 Mark. Im selben Jahr führt Maxi-Cosi den ersten Kindersitz für Neugeborene ein. Der „Maxi-Cosi Standard“ gilt als eine echte Innovation: Noch nie gab es eine rückwärtig angebrachte Babyschale. Die Kinder wurden bis dahin für gewöhnlich in einfache Babytragetaschen gelegt. Diese Regelungen sind zu unserer Zeit natürlich längst überholt. Seit dem 01. April 1993 müssen Kinder bis 12 Jahre, die unter 1,50 Meter groß sind, im Auto angeschnallt werden und in einem geeigneten Kindersitz sitzen, das besagt §21 Abs. 1a der Straßenverkehrsordnung.

Maxi-Cosi-Heritage

1984 bringt Maxi-Cosi mit dem „Standard“ die erste Babyschale auf den europäischen Markt.

Sicher unterwegs im Kinderautositz

Wer heute während der Autofahrt nicht angeschnallt ist, muss in der Regel 30 Euro Strafe zahlen. Wer sein Kind ohne Autositz und nicht angeschnallt fahren lässt, muss mit 60 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen. Allerdings kann auch mit Rückhaltesicherung eine Geldstrafe anfallen – beim Kauf eines Kindersitzes also aufpassen! Der Kinderautositz muss immer nach einer aktuell geltenden EU-Norm zugelassen sein.

Die neueste Sicherheitsnorm ECE R129 stammt aus dem Jahr 2013. Die sogenannte „i-Size“-Richtlinie schreibt vor, den Autokindersitz in den ersten 15 Monaten rückwärts anzubringen, um die Kopf- und Nackenregion des Kindes zu schützen. Außerdem macht die Norm die Wahl des richtigen Kindersitzes einfacher, denn die Klassifizierung erfolgt nun nach Körpergröße statt nach Gewicht. Zudem gibt es durch gezieltere Crash-Tests auch höhere Anforderungen an den Seitenaufprallschutz. Dank der „ISOFIX“- Befestigung, also dem Anschnallen mittels zweier Haken am Kindersitz, sinkt auch das Risiko einer falschen Installation und eine höhere Sicherheit wird gewährleistet.

Babyschale Maxi Cosi Pebble Plus

Pebble Plus von Maxi-Cosi

Die erste i-Size Babyschale weltweit brachte 2014 Maxi-Cosi mit dem „Pebble-Plus“ auf den Markt. Das Unternehmen investiert nicht nur kontinuierlich in Produktentwicklung, Forschung sowie Material- und Crash-Tests, sondern war durch Experten auch an der Entwicklung der Sicherheitsnorm beteiligt. Somit entsprechen die Modelle stets den europäischen Sicherheitsstandards.

 

Ihr braucht einen neuen Kinderautositz? Lest hier unsere Tipps zum Kauf einer Babyschale.

Fotos: PR Maxi-Cosi

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