Kindersitzpflicht in Deutschland: So sind Babys früher im Auto mitgefahren

Kindersitzpflicht in Deutschland: So sind Babys früher im Auto mitgefahren

Auto, BABY, FAMILIE, Mobil

Kindersitze gibt es schon seit über 50 Jahren. Es wird also schon lange etwas für die Kindersicherheit im Auto getan. Umso erstaunlicher erscheint diese Zahl: Erst seit 1993 ist es in Deutschland auch gesetzlich vorgeschrieben, den Nachwuchs in einem Kinderautositz, einer sogenannten Rückhalteeinrichtung, zu transportieren. Seitdem hat sich viel getan. Doch was sind die aktuellen Gesetzgebungen und Normen? Wir geben einen Überblick über die Kindersicherheit im Auto.

Still sitzen? Lieber nicht! Die wenigsten Kinder haben Lust auf stundenlange Autofahrten. Umso wichtiger ist da der richtige Kindersitz, der zum Kind passt. Er sollte nicht nur komfortabel sein, sondern vor allem auch die Sicherheit der kleinen Passagiere garantieren. In Deutschland gilt die Kindersitzpflicht und heutzutage steht eine Babyschale ganz oben auf der Liste der Anschaffung werdender Eltern. Schon auf der Fahrt aus dem Krankenhaus nach Hause kommt sie zum ersten Mal zum Einsatz. Das erscheint heute so selbstverständlich, dass man sich kaum vorstellen kann, dass ein Kinderautositz vor nicht allzu langer Zeit noch keine Pflicht war.

Die Kindersitzpflicht: Verletzungen bei Unfällen vermeiden

Ebenso erstaunlich erscheint es uns, wie lange es in Autos keine Gurte gab. Anschnallen muss man sich erst seit 1976! Mit Bußgeldern durchgesetzt wird dies jedoch erst 1984 – die Strafe damals: 40 Mark. Im selben Jahr führt Maxi-Cosi den ersten Kindersitz für Neugeborene ein.

Dieser Kindersitz war eine echte Innovation, denn noch nie zuvor gab es eine rückwärtig angebrachte Babyschale. Die Kinder wurden bis dahin für gewöhnlich in einfachen Babytragetaschen auf die Rückbank gelegt. Diese Regelungen sind zu unserer Zeit natürlich längst überholt.

Seit dem 01. April 1993 müssen Kinder bis 12 Jahre, die unter 1,50 Meter groß sind, im Auto angeschnallt werden und in einem geeigneten Kindersitz sitzen, das besagt §21 Abs. 1a der Straßenverkehrsordnung.

Kindersitz Kindersitzpflicht Babyschale

Bis wann gilt die Kindersitzpflicht?

Das ist die mit Abstand am häufigsten gestellte Frage und die Antwort hängt von zwei Faktoren ab: Vom Alter des Kindes und von dessen Größe.

Die Kindersitzpflicht gilt, bis ein Kind entweder sein 12. Lebensjahr vollendet hat ODER 150 cm groß ist. Je nachdem, was zuerst eintritt.

Das bedeutet konkret: Ein besonders großes Kind kann schon mit 9 oder 10 Jahren aus der Sitzpflicht herausfallen, sobald es 1,50 m misst. Ein kleineres Kind braucht dagegen unter Umständen auch mit 11 Jahren noch weiterhin einen Kindersitz. Erst wenn eine der beiden Bedingungen erfüllt ist, greift die normale Anschnallpflicht wie bei Erwachsenen.

Wichtiger Praxis-Hinweis: Auch wenn ein Kind die 12-Jahres-Grenze erreicht, aber noch nicht 150 cm groß ist, empfehlen Sicherheitsexpertinnen und -experten, weiterhin einen Kindersitz oder zumindest eine Sitzerhöhung zu nutzen. Der normale Sicherheitsgurt ist für kleinere Körpergrößen einfach nicht optimal positioniert.

Kindersitzpflicht
Möglichst lange sollen Kinder laut Experten im Auto rückwärts gewandt mitfahren. Bei Unfällen werden so oft tödliche Verletzungen von Kopf und Nacken vermieden.

Aktuelle Bußgelder zur Kindersitzpflicht im Überblick

Ein Verstoß gegen die Kindersitzpflicht ist keine Kleinigkeit und die Bußgelder wurden in den letzten Jahren verschärft:

VerstoßBußgeldPunkte in Flensburg
Kind nicht angeschnallt (allgemein)ab 30 Euro
Kein vorgeschriebener Kindersitzab 60 Euro1 Punkt
Mehrere Kinder ohne Rückhaltesystemab 70 Euro1 Punkt
Kindersitz ohne gültige EU-Prüfnormab 25 Euro
Dies sind die aktuellen Bußgelder.

Auch mit einem vorhandenen Kindersitz kann es Bußgeld geben, etwa, wenn der Sitz nicht zur aktuellen Prüfnorm passt oder falsch montiert ist. Es lohnt sich also, beim Kauf genau hinzuschauen.

Welche Prüfnorm gilt aktuell?

Hier herrscht bei vielen Eltern Verwirrung, weil gleich mehrere Normen parallel existieren:

ECE R44 (03 und 04): Die ältere, gewichtsbasierte Norm. Kindersitze, die nach den älteren Standards R44/01 oder R44/02 (vor 1995) hergestellt wurden, sind nicht mehr zulässig und dürfen weder verwendet noch verkauft werden.

ECE R129, bekannt als „i-Size“: Die modernere Norm ist seit 2013 gültig. Der entscheidende Unterschied: Statt nach Gewicht wird der Kindersitz nach der Körpergröße des Kindes ausgewählt, das macht die Wahl des richtigen Sitzes für Eltern deutlich einfacher. Die i-Size-Richtlinie schreibt außerdem vor, Kinder in den ersten 15 Lebensmonaten rückwärtsgerichtet zu transportieren, um Kopf und Nacken bei einem Unfall besser zu schützen. Auch die Anforderungen an den Seitenaufprallschutz sind strenger.

Beide Normen sind aktuell gültig: R44 und R129 dürfen parallel verwendet werden, solange der Sitz die jeweils aktuelle Version trägt. Erkennbar ist die gültige Norm am orangefarbenen Prüfsiegel direkt am Kindersitz.

ISOFIX ist übrigens keine eigene Prüfnorm, sondern ein Befestigungssystem: Der Kindersitz wird über zwei feste Haken direkt mit der Fahrzeugkarosserie verbunden, statt mit dem normalen Sicherheitsgurt befestigt zu werden. Das senkt das Risiko einer falschen Montage erheblich und gilt als deutlich sicherer.

Kindersitzpflicht Auto Sicherheit
Bis 12 Jahre oder 150 cm Größe fahren Kinder im Auto im Kindersitz mit.

Kindersitzpflicht im Urlaub: Was gilt im Ausland?

Gerade vor der Reise- und Urlaubszeit lohnt sich ein Blick über die Grenze, denn die Regeln was den Kindersitz betrifft, unterscheiden sich zum Teil deutlich:

  • Schweiz: Gleiche Regelung wie Deutschland (ECE-Regelung Nr. 44)
  • Österreich: Kindersitzpflicht bis 14 Jahre oder 150 cm Körpergröße – wird strenger gehandhabt als in Deutschland
  • Belgien: Pflicht bis 1,35 m Körpergröße; Kinder unter drei Jahren benötigen zwingend eine altersgerechte Rückhalteeinrichtung

Wer mit dem Auto in den Urlaub fährt, sollte sich vorab über die geltenden Regeln im Zielland informieren, denn Verstöße können im Ausland deutlich teurer werden als in Deutschland.

Eine Ausnahme gibt es überall: In Reisebussen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen entfällt die Kindersitzpflicht in der Regel. Kinder werden dort mit dem regulären Sicherheitsgurt gesichert.

Wie ernst nehmen wir die Kindersitzpflicht wirklich?

Ein Blick in die Statistik zeigt: Die Deutschen nehmen die Kindersitzpflicht sehr ernst, doch sie sind noch lange nicht perfekt. Auf Bundesautobahnen liegt die Sicherungsquote im Auto bei nahezu 100 Prozent. Etwas niedriger ist sie auf Landstraßen und innerorts.

Interessant ist: Der Begriff „gesichert“ umfasst sowohl normale Gurte als auch echte Kinderrückhaltesysteme. Vorschriftsmäßig korrekt mit einem echten Kindersitz gesichert sind auf Landstraßen tendenziell etwas weniger Kinder, als die Quote vermuten lässt.

Worauf du beim Kindersitzkauf achten solltest

Hier ist noch einmal das Wichtigste zusammengefasst, für den Kauf eines Kindersitzes.

  • Gültige Prüfnorm: R44/04 oder R129 (i-Size), erkennbar am orangen Prüfsiegel
  • Passung zur Körpergröße/zum Gewicht deines Kindes – nicht auf Vorrat zu groß kaufen
  • ISOFIX-Kompatibilität, sofern dein Auto das System unterstützt
  • Rückwärtsgerichteter Transport so lange wie möglich, mindestens bis 15 Monate
  • Kein Gebrauchtkauf ohne Herkunftsnachweis – bei einem Unfall in der Vergangenheit kann die Sicherheit eines Sitzes beeinträchtigt sein, ohne dass man es von außen sieht

 Ihr braucht einen neuen Kinderautositz? Lest hier unsere Tipps zum Kauf einer Babyschale.

Unsere Magazine

LUNA NR. 93

BACK TO SCHOOL

Coole Trend-Looks für den Schulstart: Lässiger Streetstyle, French Chic mit Twist, New Denim & Country... Plus: Accessoires mit Wow-Effekt

Zum Jahresabo
Blick ins Heft

LUNA MUM NR. 52

LET'S GET COSY

Maternity Trends für den Herbst: Kleider, Jacken, Blazer, Leder & Kuscheliges für Babys...

Zum Jahresabo
Blick ins Heft