Beleghebammen: So gefährden die Krankenkassen weiterhin ihre Arbeit
Hebammen leisten mit ihrem Wissen und Können einen sehr wichtigen Beitrag zur Geburtshilfe. Nicht nur in der Schwangerschaft, sondern auch für junge Mütter und Familien sind sie eine große Hilfe, auf die wir nicht verzichten können! Sie begleiten Geburten im Krankenhaus, im Geburtshaus oder zu Hause.
Eine Hebamme darf eine Geburt alleine begleiten, während ein Arzt nur im Notfall ohne die Hilfe einer Hebamme eine Frau entbinden darf. So sagt es das Hebammengesetz. Nun sollte man meinen, dass eine solch wichtige Arbeit auch entsprechend gewürdigt und unterstützt wird. Inzwischen hat aber wohl jeder mitbekommen, das dies nicht der Fall ist. Die exorbitant steigenden Berufshaftpflichtversicherungsprämien erschweren den Hebammen ihre Arbeit und machen sie sogar teilweise unmöglich. Auch die neuen geplanten Änderungen bei der Bezahlung der Hebammen durch die Krankenkassen sind nicht gerade förderlich.
Betroffen sind hiervon die freiberufliche arbeitenden Hebammen, und das sind immerhin rund 70%. Hierzu zählen auch die Beleghebammen.
Was ist eine Beleghebamme?
Eine Beleghebamme leistet eine individuelle Betreuuung unter der Geburt, und wurde von der Gebärenden im Vorfeld kontaktiert und ausgesucht. Hat frau keine Beleghebamme, weiß sie nicht, wer sie bei der Geburt begleiten wird. Eine Beleghebamme hat entweder mit einer oder mehreren Geburtskliniken einen Belegvertrag abgeschlossen, oder sie arbeitet in einem Krankenhaus mit sogenanntem Belegsystem. In diesem Belegsystem arbeitet die Hebamme im Schichtdienst, ähnlich wie ihre angestellten Kolleginnen. Eine Hebamme mit Belegvertrag bietet die Geburtsbegleitung von schwangeren Frauen von Anfang bis Ende in der Klinik an, in der sie vertraglich tätig werden dürfen. Eine hohe Nachfrage erfordert hierfür eine frühzeitige Anmeldung. Auch damit sich ein Vertrauensgefühl zwischen Hebamme und der Schwangeren entwickelt, ist es wichtig früh Kontakt aufzunehmen. Der Vorteil liegt auf der Hand: die Beleghebamme kennt die individuellen Bedürfnisse und Wünsche der Schwangeren, sowie in der Regel auch den Verlauf der Schwangerschaft.
Hebammenleistungen sind Leistungen der Krankenkasse, für die Dauerrufbereitschaft einiger Wochen rund um den Geburtstermin fällt jedoch in der Regel eine sogenannte Rufbereitschaftspauschale an, die regional unterschiedlich hoch ist.
Belegsystem weiter in Gefahr
Durch verschiedene neue Änderungen bei der Vergütung der Hebammen durch die Krankenkassen sind die Kreißsäle in Gefahr, so die Befürchtung des Deutschen Hebammenverbandes. Zwar schlägt der GVK Spitzenverband eine Erhöhung der Vergütung für Hebammen vor, diese Pauschale gilt aber nur, wenn eine Hebamme eine Geburt exklusiv betreut. Sobald sich durch einen Schichtwechsel oder aus anderen Gründen eine andere Hebamme den Dienst ablöst, besteht kein Anrecht mehr auf diese Pauschale. Unter dem Vorwand, die Qualität bei der Geburtshilfe zu erhöhen, soll eine Beleghebamme im Schichtdienst außerdem nur noch maximal zwei Frauen betreuen dürfen. Tatsächlich ist dies aber aus personellen Gründen oft gar nicht möglich. Von ca. 12800 Hebammen, die auch freiberuflich arbeiten, sind nur knapp 2000 in der Geburtshilfe tätig. Mehr Frauen müssten also zukünftig von Kreißsälen abgewiesen werden oder die Leistungen privat abgerechnet werden.
Weitere geplante Änderungen und deren Folgen könnt ihr hier nachlesen. Auf der Seite des Deutschen Hebammenverbandes erfahrt ihr außerdem, wie ihr den Protest unterstützen könnt!
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