IGeL-Leistungen beim Frauenarzt: Welche sind wirklich sinnvoll?

IGeL-Leistungen beim Frauenarzt: Welche sind wirklich sinnvoll?

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Isabelle Jänchen

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) müssen Patientinnen aus eigener Tasche bezahlen. Doch welche gibt es, welche sind wirklich sinnvoll und was gilt es bei der Entscheidung zu beachten?

Medizinisch notwendige Leistungen werden von der Krankenkasse im Regelfall übernommen. Sofern kein akuter Behandlungsbedarf besteht, tragen Versicherte die Kosten für die sogenannten IGeL-Leistungen selbst. Diese Leistungen werden bei jedem Arzt zusätzlich angeboten, stehen aber oft in der Kritik. Jüngst haben einige Gesundheitspolitiker sogar die Forderung erhoben, bestimmte IGeL-Leistungen zu verbieten.

Gerade in der Schwangerschaft möchte man alles tun, damit es dem Baby gut geht. Doch auch in dieser Situation sollte man in Ruhe überlegen und sich informieren, welche Leistungen/Untersuchungen tatsächlich sinnvoll sind. Schnell wird man sonst Opfer der eigenen Ängste und stimmt zusätzlichen Untersuchungen zu, die vielleicht gar nicht nötig wären.

Auch Verbraucherzentralen warnen seit Jahren vor IGeL-Leistungen, denn der Markt sei unübersichtlich und vieles davon könne ohne Qualitätskontrolle angeboten werden. Eine Studie des Wissenschaftlichen Instituts der AOK hat ermittelt, dass vor allem gutverdienenden Patienten häufig Untersuchungen angeboten werden, die man selbst bezahlen muss. Die Kosten für die einzelnen Angebote sind unterschiedlich, auch von Arztpraxis zu Arztpraxis können die Preise hierfür weit auseinander liegen, obwohl es eine allgemein gültige Gebührenordnung gibt. Die AOK hat weiterhin ermittelt, dass allein 2019 ein Volumen von circa einer Milliarde Euro durch IGeL-Leistungen zusammen gekommen sei.

Wir geben euch hier einen Überblick über sämtliche zusätzlichen Leistungen für Frauen und Schwangere.

Bei welchen IGeL-Leistungen muss ich zuzahlen?

Bei einem auffälligen Mammographie-Befund wird Brustultraschall als eine Kassenleistung durchgeführt. ©gettyimages

Ultraschalluntersuchung und Mammographie-Screening der Brust

Bei Frauen ab 30 Jahren wird ein Mal pro Jahr beim Gynäkologen der Bereich zwischen Schlüsselbein, Brustbein und Achselhöhle inklusive der Brüste abgetastet. Hierbei wird nach Verhärtungen, Knoten, Rötungen oder auffälligen Lymphknoten gesucht. Diese einmalige Untersuchung wird pro Jahr ein Mal von den Kassen übernommen.

Für gesunde Frauen ist ein Ultraschall der Brüste eine IGeL-Leistung. Bei Frauen zwischen 50-69 Jahren, sowie Frauen jeden Alters mit besonders dichtem Brustgewebe, wird ein Ultraschall ein Mal alle zwei Jahre übernommen.

Frauen zwischen 50-69 haben ebenso Anspruch auf das so genannte Mammographie-Screening, das zusätzlich zur jährlichen Krebsfrüherkennungsuntersuchung von den Kassen übernommen wird. Allerdings wird diese Röntgenuntersuchung bei den Ärzten ebenso als IGeL-Leistung angeboten.

Ultraschalluntersuchung der Eierstöcke

Zur Früherkennung von Krebs ist bei Frauen ab einem Alter von 20 Jahren ein jährliches Abtasten der Eierstöcke in der regulären Untersuchung beim Frauenarzt enthalten. Ärzte bieten darüber hinaus Ultraschalluntersuchung an. Sofern ein konkreter Verdacht besteht, werden die Kosten von den Krankenkassen übernommen, andernfalls muss die Patientin die Kosten selbst tragen.

ThinPrep-Test (Dünnschichtzytologie)

Der ThinPrep-Test, auch Dünnschicht-Zythlogie genannt, ist eine Methode, um Zellen aus dem Gebärmutterhals besser sichtbar zu machen. Studien haben gezeigt, dass anhand einer Dünnschichtzytologie mehr Krebsvorstufen erkannt werden können, als bei der konventionellen Untersuchung des Gebärmutterhalses, dem so genannten PAP-Abstrich. Er wird vor allem Frauen empfohlen, die ein erhöhtes Risiko haben an Gebärmutterhalskrebs zu erkranken. Er muss in der Regel selbst bezahlt werden, gilt also als IGeL-Leistung.

HPV- Test

Der HPV-Abstrich ist die Untersuchung auf humane Papillomaviren. Diese Viren erhöhen das Risiko an Gebärmutterhalskrebs zu erkranken. Dieser Test wird ab einem Alter von 30 Jahren empfohlen. HPV-Infektionen treten sehr häufig auch bei Frauen unter 30 Jahren auf, allerdings heilen diese in den meisten Fällen eigenständig und verschwinden nach etwa 1,5 bis 2 Jahren.

Bei Frauen ab 20 Jahren wird ein Mal im Jahr ein so genannter PAP-Test (benannt nach dem griechischen Arzt Papanicolaou) als Abstrich entnommen. Sofern dieser auffällig ist, wird der anschließend empfohlene HPV Abstrich von den Krankenkassen übernommen. Gesunde Frauen ab einem Alter von 35 Jahren können sich alle drei Jahre auf Kassenleistung für einen HPV-Test entscheiden, allerdings entfällt in diesem Fall der Anspruch auf jährliche von den Krankenkassen bezahlte Krebsvorsorgekontrollen.

Chlamydien-Test

Chlamydien Infektionen verlaufen meist symptomlos. Sie kommen häufiger vor bei Frauen mit oft wechselnden Sexualpartnern. Ab 25 Jahren ist der Urintest, mit dem man eine Infektion feststellen kann, eine IGeL-Leistung. Eine Chlamydieninfektion kann unentdeckt aufgrund der Verklebung der Eileiter zur Unfruchtbarkeit führen.

Test auf sexuell übertragbare Infektionen

Hierbei geht es um eine Untersuchung auf HIV, Syphillis oder Tripper (Gonorrhoe). Sofern außerhalb der Schwangerschaft macht eine Untersuchung hier nur Sinn, sofern ein ernsthafter Verdacht vorliegt.

Hormon- oder Vitaminanalysen

Auch hier besteht nur eine Empfehlung auf eine Untersuchung, sofern unerklärliche Symptome wie Haarverlust, permanente Erschöpfungszustände oder auch ein unerfüllter Kinderwunsch vorliegen.

IGel-Leistungen während der Schwangerschaft

Antikörpertests auf Infektionen/Blutuntersuchungen

Ebenso gibt es während der Schwangerschaft zusätzliche Untersuchungen, die aus eigener Tasche bezahlt werden müssen.
Hier ist es sinnvoll sich auf Infektionen testen zu lassen, die gefährlich für das Baby werden können. Dabei geht es mitunter um einen Test auf Streptokokken, Toxoplasmose, Ringelröteln, Zytomegalie oder Windpocken.

Abstrich auf Streptokokken

Bei Streptokokken handelt es sich um Bakterien, die bei zahlreichen Frauen in der Scheide, speziell auf dem Damm vorkommen. Frauen können damit beschwerdefrei leben. Sofern eine Mutter während der Schwangerschaft positiv auf Streptokokken getestet wird, wird ihr allerdings umgehend ein Antibiotikum verabreicht. Eine Infizierung des Babys im Geburtskanal kann nämlich nach der Geburt zu einer lebensbedrohlichen Infektion des Kindes führen. Diese Untersuchung findet, sofern man sich für sie entscheidet, zwischen der 35. – 37. Schwangerschaftswoche statt.

Ersttrimestertest/Nackentransparenz-Messung

In der 11.-14. Lebenswoche kann anhand einer speziellen Ultraschalluntersuchung und Blutwerten eine Risikoeinschätzung für eine angeborene Erkrankung (z. B. Chromosomenanomalie) des Kindes gegeben werden. In diesem Fall besteht keine Therapiemöglichkeit sondern allein der mögliche Abbruch der Schwangerschaft.

Ultraschall

Während der Schwangerschaft sind drei Ultraschalluntersuchungen vorgeschrieben. Sofern der Verdacht einer Entwicklungsstörung oder Fehlbildung beim Ungeborenen besteht, übernehmen die Kassen die Kosten für die Behandlung. Wenn das Baby gesund ist, muss jeder weitere Ultraschall der nur auf Wunsch der Eltern erfolgt, selbst bezahlt werden.

3D/4D Ultraschall

Keine medizinische Untersuchung, vielmehr geht es hier um „Babyfernsehen“. Detaillierte Gesichtszüge des Ungeborenen lassen sich in 4D Aufnahmen bestaunen und sind ganz sicher eine schöne Erinnerung!

Was sollte man bei der Entscheidung für eine IGeL-Leistung bedenken?

Nicht überrumpeln lassen und sich Zeit nehmen, sich vorher genau zu informieren! ©Charles/Unsplash

Sofern man sich für eine IGeL-Leistung entscheidet, ist es wichtig, sich vorher genaue Gedanken darüber zu machen. In keinem Fall sollte man sich von seinem Arzt oder seiner Ärztin überrumpeln oder überreden lassen.

Wichtige Fragen sind: Birgt die Untersuchung Risiken und gibt es Studien zur Wirksamkeit? Wie gehe ich mit einem „positiven“ Test um?
Selbstverständlich sollte man sich zusätzlich darüber informieren, was genau bei der Untersuchung gemacht wird. Auch lohnt es sich einen Behandlungsvertrag mit dem behandelnden Arzt abzuschließen.
Die Preise können von Arzt zu Arzt schwanken, obwohl es eine Gebührenordnung gibt.
Auch ein Anruf bei der Krankenkasse ist empfehlenswert. In einigen Fällen zeigen sich Krankenkassen kulant und übernehmen sogar einen kleinen Teil des Betrags.


Sind IGeL-Leistungen sinnvoll für mich?

Im Normalfall oder bei einem auffälligen Befund, werden alle medizinisch erforderlichen Untersuchungen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die Untersuchungen für die man sich darüber hinaus entscheiden kann, sollte man genau hinterfragen.In jedem Fall lohnt es, sich genau zu informieren, die Meinungen mehrerer Ärzte einzuholen und sich Rat im Familien- und Freundeskreis zu suchen. Auch ein Anruf bei der eigenen Krankenkasse bringt oft Klarheit, ob eine zusätzliche Leistung nötig ist oder nicht. Einen ersten unabhängigen Überblick bietet auch der IGeL-Monitor, wo einzelne Leistungen erklärt und medizinisch bewertet werden.

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