Du willst die Elternzeit verlängern? Das gibt es zu beachten

BABY, Job, Wissen

Das erste Jahr mit Baby ist fast vorbei und du merkst, du brauchst mehr Zeit. Hier sind Tipps, wie du die Elternzeit verlängern kannst und was du dabei beachten musst.

Natürlich wollen wir möglichst bald wieder arbeiten nach der Elternzeit. Immerhin ist es wichtig, den Anschluss an den Job nicht zu verlieren – und außerdem besser für die Rente und vielleicht auch für die Selbstbestätigung.

Doch machmal muss man die Elternzeit verlängern. Es kann durchaus passieren, dass du schon während der zwölf Monate feststellst, noch nicht wieder bereit für den Arbeitsalltag zu sein. Vielleicht braucht dich dein Baby länger als geplant, vielleicht bist du einfach noch nicht so weit, dich wieder ins Hamsterrad zu begeben, weil das erste Jahr mit Baby dir einiges an Energie abverlangt hat. Oder ein passender Kitaplatz ist nicht zu bekommen. Was tun?

Elternzeit verlängern – das sagt der Gesetzgeber

Elternzeit kann maximal bis zum vollendeten achten Lebensjahr des Kindes genommen werden. Was die Anzahl der Abschnitte angeht, werden aufgrund einer Gesetzesreform zwei Gruppen unterschieden: Bei Kindern, die bis zum 30. Juni 2015 geboren wurden, kann die Elternzeit nur auf zwei Teilabschnitte gegliedert werden. Bei Geburten ab dem 01. Juli 2015 ist eine Aufteilung in drei Abschnitte möglich.

Die wichtigsten Gründe für eine Verlängerung der Elternzeit

  1. Du hast noch keinen Betreuungplatz für dein Baby
    Auch wenn es inzwischen einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz gibt, heißt das noch lange nicht, dass du sofort den idealen Kindergartenplatz für dein Kleines findest. Außerdem werden Kitaplätze je nach Bundesland zu anderen Zeiten vergeben. Manchmal kann man das Kind erst zum neuen Kitajahr anmelden, das dann im August oder September beginnt. Je nach Geburtstermin kann es passieren, dass du dein Baby schon mit sechs Monaten oder eben erst mit über 12 Monaten abgeben solltest. Wenn du alternative Möglichkeiten zu einem Kitaplatz suchst haben wir hier ein paar Tipps und Infos für dich.
  2. Dein Baby ist noch nicht so weit, sich andersweitig betreuen zu lassen
    Babys sind kleine Persönlichkeiten, mit ganz individuellen Ansprüchen und einem individuellen Entwicklungsstand. Nicht jedes Kind lässt sich problemlos von jemandem betreuen, den es nicht sehr gut kennt. Für manche Babys bedeutet diese Veränderung Stress, was ein triftiger Grund ist, die Elternzeit zu verlängern.
  3. Du möchtest die Elternzeit noch nicht beenden
    Auch das ist legitim. Je nachdem wie das erste Jahr mit Baby verlaufen ist kann es durchaus sein, dass du noch etwas Zeit brauchst und einfach noch nicht so weit bist, dich wieder in den Arbeitsalltag einzugliedern.
  4. Der Elternzeitwechsel klappt nicht
    Viele Paare planen so, dass anschließend an die Elternzeit der Mutter der Partner sich ums Baby kümmert. Wenn das nicht klappt, weil ein Elternteil einen längeren Krankenhausaufenthalt hat oder weil ihr euch in der Zwischenzeit getrennt habt, ist das ein Grund für eine Verlängerung der Elternzeit.

Verlängerung bei einem Jahr Elternzeit

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie du deine Elternzeit verlängern kannst. Wenn du ein Jahr Elternzeit beantragt hast, benötigst du bei einer Verlängerung die Zustimmung deines Arbeitgebers. Solltest du also merken, dass du noch mehr Zeit brauchst, ist es das Beste so früh wie möglich mit deinem Vorgesetzten zu sprechen. Erkläre ihm deine Beweggründe und warum du zu dem Entschluss gekommen bist, die Elternzeit zu verlängern. So lässt sich eine Lösung finden, die für dich, den Arbeitgeber und das Baby passt.

Den Antrag auf Verlängerung musst du anschließend immer schriftlich stellen. Folgende Punkte müssen in dem Schreiben berücksichtigt werden:

  • dein Antrag auf Verlängerung und eine Begründung
  • der gewünschte Beginn und das Ende der Verlängerung der Elternzeit

Verlängerung bei zwei Jahren Elternzeit

Du hast gleich bei Beginn der Schwangerschaft zwei Jahre Elternzeit beantragt? Dann ist die Verlängerung auf drei Jahre einfach. Ein schriftlicher Antrag beim Arbeitgeber reicht. Dessen Zustimmung ist nicht unbedingt erforderlich. Solltest du allerdings vorhaben in deine „alte“ Firma zurückzukehren, ist auch hier ein persönliches Gespräch mit deinem Vorgesetzten ratsam. Immerhin kann sich in drei Jahren im Unternehmen einiges verändern und es ist nur fair, dem Arbeitgeber deinen Entschluss zu erklären und nach gemeinsamen Lösungen zu suchen.

Was das für das finanziell bedeutet kannst du in den Tipps zum Thema Elterngeld nachlesen.

Ein oder zwei Jahre Elternzeit beantragen – was ist besser?

Wenn du gerade dabei bist deinen Antrag auf Elternzeit zu stellen und dir noch nicht sicher bist, wie lange du für dich und das Baby brauchst, kannst du vorsorglich zwei Jahre beantragen. Eine Verkürzung der Elternzeit ist in der Regel unproblematischer als eine Verlängerung.

Trotzdem auch hier der Rat: Besprich alles mit deinem Arbeitgeber und sorge für Transparenz. Das gibt ihm die Möglichkeit bei der Suche nach einer Elternzeitvertretung anders in die Verhandlungen zu gehen. Außerdem schafft es Vertrauen und erleichtert dir später deinen Wiedereinstieg. Mehr Infos zum Thema Wiedereinstieg nach der Elternzeit kannst du hier nachlesen.

Elternzeit verkürzen – auch das geht!

  1. Wenn deine wirtschaftliche Existenz bedroht ist, kannst du die Elternzeit verkürzen. Der Arbeitgeber kann dem innerhalb von vier Wochen schriftlich widersprechen in dem er dringende betriebliche Gründe angibt.
  2. Wirst du während der Elternzeit schwanger, kannst du diese natürlich für den Mutterschutz unterbrechen. Die restliche Elternzeit kannst du unter Umständen an die neue Elternzeit dranhängen. Ein weiterer Vorteil: Während des Mutterschutzes bekommst du wieder den Arbeitgeberzuschuss, der sich nach deinem Gehalt der letzten drei Monate vor dem Mutterschutz berechnet.
  3. Bekommst du während der Elternzeit ein weiteres Baby, können du oder dein Partner die Elternzeit unterbrechen. Hier kann der Arbeitgeber schriftlich innerhalb von vier Wochen und nur unter Angabe dringender betrieblicher Gründe Einspruch einlegen.

Der Antrag muss dem Arbeitgeber sieben Wochen vor Ablauf der Elternzeit vorliegen. Den Erhalt solltest du dir schriftliche bestätigen lassen (Einschreiben Rückschein).

Mehr wichtige Informationen zur Elternzeitverlängerung und Elternzeit findest du in den Infoschriften des Bundesministeriums.

Bilder: Gettyimages

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