Elterngeld beantragen: Tipps von Anwältin Sandra Runge

Elterngeld beantragen: Tipps von Anwältin Sandra Runge

Der Schwangerschaftstest ist positiv und die Vorfreude auf das Baby groß! Aber wie geht es nach der Geburt finanziell weiter? Schön, dass es in Deutschland das Elterngeld gibt! Doch Behördenkram bleibt lästig, und es besteht die Angst, Fehler zu machen. Aber mit der richtigen Planung könnt ihr das Elterngeld noch besser optimieren.

Deshalb haben wir die Anwältin Sandra Runge gebeten, uns ein paar Tipps zu geben. Sie hat uns unter anderem verraten, welche Fehler es zu vermeiden gilt und wie man den Elterngeldbetrag optimieren kann!

Sandra Runge hat uns über die wichtigsten Fakten in einem Videointerview aufgeklärt.

Juhu, schwanger! Ab wann sollte man sich mit dem Thema „Elterngeld“ genauer befassen?

Sandra Runge: Ich empfehle, direkt nach dem Schwangerschaftstest das Thema „Elterngeld“ anzugehen, im Idealfall aber schon während der Kinderplanung. Schon während der Schwangerschaft kann man nämlich einiges tun, um die Höhe des später ausgezahlten Geldes zu beeinflussen. Bei einem größeren Gehaltsgefälle der beiden Partner kann sich zum Beispiel ein Wechsel der Steuerklasse lohnen. Diesen muss man allerdings sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes vornehmen. Deshalb macht es Sinn, schon vor der Schwangerschaft darüber nachzudenken. Außerdem kann man versuchen, sein Einkommen vor der Geburt zu optimieren. Ein zusätzlicher Nebenjob oder zum Beispiel die Umwandlung von Einmalzahlungen in regelmäßig zu zahlende monatliche Gehaltsbestandteile, können das laufende Einkommen erhöhen. Dieses ist die Berechnungsgrundlage für das spätere Elterngeld. Bei Festangestellten bezieht sich die Berechnung auf das Einkommen der letzten zwölf Monate vor Beginn des Mutterschutzes, bei Freiberuflern auf das Geschäftsjahr vor dem Geburtsjahr des Kindes. Es lohnt sich auch, schon früh mit der Elterngeldstelle und der Krankenkasse über die benötigten Dokumente zu sprechen. So wweiß man über eventuelle Fristen oder Laufzeiten von Anfang an Bescheid. Für den eigentlichen Antrag rate ich allen werdenden Eltern, diesen auf jeden Fall vor der Geburt fertig auszufüllen. So müssen nach der Geburt nur noch die weiteren Dokumente in den Umschlag gepackt werden. Notfalls können auch Dokumente nachgereicht werden.

„Mutterschutz“ ist ein wichtiges Stichwort. Was ist denn eigentlich der Unterschied zwischen Mutterschaftsgeld und Elterngeld?

Grundsätzlich sind Mutterschafts- und Elterngeld beides Einkommensersatzleistungen. Das Mutterschaftsgeld wird während der Mutterschutzfrist ausgezahlt, die sechs Wochen
vor der Geburt beginnt und bis acht Wochen nach der Geburt dauert. Die Zahlung des Mutterschaftsgeldes und des Arbeitgeberzuschusses erstattet die Krankenkasse an den Arbeitgeber. Das Elterngeld dagegen ist eine staatliche Leistung. Der Bezug von Mutterschaftsgeld wird allerdings auf das Elterngeld angerechnet. Die Monate, in denen man nach der Geburt Mutterschaftsgeld bezogen hat, gelten bereits als Basiselterngeld-Monate.

Vor dem Antrag auf Elterngeld prüfen, ob sich ein Wechsel der Steuerklasse lohnt. | Foto: Getty

Welche häufigen Fehler werden im Zusammenhang mit dem Elterngeld gemacht?

Als Erstes prüfen viel zu wenige Eltern überhaupt, ob sich ein Wechsel der Steuerklasse lohnt, wie eingangs schon angesprochen. So lassen sie sich unter Umständen einiges vom Elterngeld entgehen. Auch ein häufiger Fehler ist es, nach der Geburt noch Überstunden abzufeiern oder Resturlaub zu nehmen. Rein rechtlich ist man nämlich während einer solchen Zeit weiterhin regulär angestellt und nicht in Elternzeit. Ein Anspruch auf Elterngeld verfällt dann. Besser nimmt man Resturlaub erst nach dem Bezug von Elterngeld. Wer zusätzlich zum Elterngeld Einkommen generieren will, der muss wissen, dass es hier keinen Freibetrag gibt. Jeder Cent wird auf das Elterngeld angerechnet. Außerdem weise ich oft darauf hin, dass man gegen den Elterngeldbescheid auch Rechtsmittel einlegen kann – etwa wenn man nicht mit der Bemessungsgrundlage einverstanden ist. Ganz wichtig ist, seinen Widerspruch innerhalb der Fristen einzulegen, die in dem Elterngeldbescheid genannt sind. Die Behörde prüft dann erneut den Elterngeldbescheid und kann den Widerspruch entweder ablehnen oder ihm stattgeben. Wenn Ersteres der Fall ist, muss man Klage beim Verwaltungsgericht einreichen.


Wo kann man sich über das Elterngeld informieren und wem empfiehlst Du eine intensivere Beratung?

Die erste Anlaufstelle ist natürlich die Elterngeldstelle. Leider sind vor allem die Großstädte hier stark ausgelastet und es kann schwierig sein, einen Ansprechpartner zu finden. Darüber hinaus empfehle ich jedem, von dem Elterngeldrechner des Familienministeriums Gebrauch zu machen. Hier kann man alle möglichen Situationen einmal durchspielen. Wenn man sich online informiert, sollte man darauf achten, wie qualifiziert die Person ist, die dort Auskunft gibt. Auch gibt es mittlerweile verschiedene Seiten im Netz, die Hilfe beim Elterngeldantrag anbieten, aber nicht alle sind wirklich seriös. Hier ist Vorsicht geboten – besonders wenn Kosten entstehen! Wenn man ein Sonderfall ist und z. B. erneut schwanger während des Bezugs von Elterngeld wird oder sich in einer anderen ungewöhnlichen Situation befindet, dann sollte man am besten anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. 

Diese Arten von Elterngeld gibt es

Basiselterngeld

Das reguläre Elterngeld können Eltern bis zu 14 Monate ab Geburt des Kindes erhalten, sofern sie beide Elterngeld beantragen. Ein Elternteil allein erhält zwölf Monate Basiselterngeld.

ElterngeldPlus

Das ElterngeldPlus macht aus einem Elterngeldmonat zwei. Dies kann rechnerisch von Vorteil sein, wenn man während des Bezugs von Elterngeld in Teilzeit arbeiten will.

Partnerschaftsbonus

Den Partnerschaftsbonus gibt es, wenn beide Partner parallel in Teilzeit während des Bezugs von Elterngeld arbeiten. Der Bonus besteht aus vier zusätzlichen ElterngeldPlus-Monaten.

Diese Dokumente benötigt ihr für den Elterngeldantrag

In jedem Fall benötigt ihr…

  • eine Kopie des Personalausweises
  • die Geburtsbescheinigung des Kindes mit dem Verwendungszweck „für Elterngeld“ im Original
  • den Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid über Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkassen vor und nach der Entbindung
  • alle Einkommensnachweise für den Bemessungszeitraum
  • einen Nachweis über die vom Arbeitgeber gewährte Elternzeit

Gegebenfalls benötigt ihr…

  • einen Nachweis über den Arbeitgeberzuschuss während der Mutterschutzfristen
  • einen Nachweis über den Bezug von Krankentagegeld auf Grund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung plus ärztliches Attest
  • den Bewillingungs- und Aufhebungsbescheide über Einkommensersatzleistungen im Bemessungszeitraum (AlG I, Kinderzuschlag)
  • die Elterngeldbescheide für ältere Geschwisterkinder, wenn der Bezug in den Bemessungszeitraum für das Baby hineinreicht
  • einen Nachweis (Arbeitgeberbescheinigung oder Selbsteinschätzung) für Einkünfte aus nichtselbstständiger oder selbstständiger Arbeit während des Elterngeldbezuges.

Wieviel Elterngeld bekomme ich?

Diese Frage habt ihr euch sicher schon gestellt. Um eine Vorstellung davon zu bekommen, wieviel Elterngeld in welcher Konstellation an euch ausgezahlt wird, empfehlen wir wie oben erwähnt den Elterngeldrechner vom Bundesministerium für Familie. Hier könnt hier einfach mal ein bisschen rumprobieren, wie ihr die Elterngeldmonate mit eurem Partner am besten aufteilen wollt und was dabei rauskommt.

 

Aufmacherbild: Unsplash

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