Politik Elterngeld

Elterngeld in der Diskussion: Diese Änderungen sind für 2024 geplant

FAMILIE

Die Kürzungen beim Elterngeld werden aktuell kontrovers diskutiert. Worum es dabei genau geht, wer Elterngeld beantragen kann und was konkret für 2024 geplant ist.

Die Familienministerin Lisa Paus (Grüne)  möchte beim Elterngeld die Einkommensgrenze von Paaren von 300.000 Euro auf 150.000 Euro senken. In Deutschland betrifft das etwa, so die Schätzung von Paus, 60.000 Familien. Hier sind die wichtigsten Fakten dazu.

Elterngeld: Wer bekommt es?

Wer nach der Geburt seines Kindes Teilzeit (höchstens 32 Stunden) oder gar nicht arbeitet, kann Elterngeld beantragen. Insgesamt 14 Monate kann diese staatliche Leistung in Anspruch werden. Die Höhe des Elterngeldes ist abhängig davon, wie viel der jeweilige Elternteil vor der Geburt verdient hat.

Alle Eltern, die ihr Kind in der Zeit nach der Geburt selbst betreuen, haben Anspruch auf Elterngeld. Auch Erwerbslose, Studenten oder Minijobber können die Leistung beantragen, ebenso wie Selbständige und Beamte, sowie Empfänger von Bürgergeld oder Sozialhilfe und Asylbewerber.

Bisher bekommen Paare bis zu einem gemeinsamen Brutto-Jahreseinkommen von 300.000 Euro nach der Geburt eines Kindes Elterngeld, Alleinerziehende bis zu einem Einkommen von 250.000 Euro. Die Höchstsumme beträgt 1.800 Euro im Monat, die niedrigste 300 Euro für Eltern, die vor der Geburt des Kindes kein oder nur ein geringes Einkommen hatten. Als Elterngeld werden aktuell 65 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens gezahlt. Die Elternzeit und damit auch die Bezugszeit kann sich verlängern, wenn auch die Väter im Job pausieren.

Laut Zahlen des Statistischen Bundesamtes haben 2022 knapp 1,4 Millionen Frauen und 482.000 Männer in Deutschland Elterngeld erhalten.

Elterngeld neu

Welche Änderungen beim Elterngeld sind aktuell geplant?

Die Höhe des Elterngeldes bleibt wie gehabt. Geplant ist jedoch, den Kreis der Eltern einzuschränken, die das Elterngeld beziehen können. Im Klartext heißt das, dass die Einkommensgrenze der Paare die Elterngeld beziehen können von 300.000 Euro auf 150.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen heruntergesetzt werden soll.

Das betrifft derzeit ungefähr 60.000 Paare in Deutschland, was in etwa 5 % der bezugsberechtigen Paare enspricht. Ob es Änderungen für Alleinerziehende gibt und wie diese aussehen könnten, ist derzeit noch nicht bekannt.

Noch ist nichts beschlossen. Der Haushaltsentwurf für 2024 wird dieser Tage diskutiert.

Welche Kritik gibt es aktuell an den Elterngeld-Änderungen?

Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack kritisiert gegenüber der Agentur AFP: „Jetzt das Elterngeld zusammenzustreichen, ist nichts anderes als gleichstellungspolitischer Irrsinn.“ Gerade junge Frauen die eine teure Ausbildung absolviert hätten, würden sich gegen Kinder und für ihren Beruf entscheiden. „Wie die Bundesregierung unter diesen Voraussetzungen die Gleichstellung von Frauen und Männern vorantreiben will, bleibt ihr Geheimnis“, so Hannack. Zugleich sprach sie sich dafür aus, das Elterngeld an die Preisentwicklung anzupassen, also zu erhöhen.

Der haushaltspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion Stefan Kindler erklärte, dass das Finanzministerium gewollt habe, dass beim Elterngeld eingespart werde. Das habe gleichstellungspolitisch negative Folgen, sei aber unter den Vorgaben des Finanzministeriums noch der vertretbarste Weg.

FDP-Haushaltsexperte Otto Fricke schlug im Deutschlandfunk vor, das Elterngeld generell neu zu überdenken und zu reformieren: Beide Elternteile sollten maximal sieben Monate Elterngeld beziehen. „Dann haben wir endlich Gleichstellung.“

 

Bilder: Gettyimages

 

 

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